Informationen zum Testen auf das Corona-Virus

Zum 01.03.2023 wird die Grundlage zur Beauftragung der Teststellen aufgehoben, das bedeutet dass die Teststellen die Tests nicht mehr mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen dürfen und auch die Beauftragung erlischt.

Ansprüche auf kostenlose Testung bestanden bis einschließlich zum 28. Februar 2023. Seitdem bestehen keine Ansprüche mehr auf kostenlose COVID-19-Testungen.

Symptomatische Personen sollten das weitere Vorgehen telefonisch mit ihrem Hausarzt oder einem Arzt ihrer Wahl abklären. Dieser entscheidet, ob bei Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Symptomen die Durchführung einer (PCR-)Testung auf das Corona-Virus zur Behandlung der Erkrankung erforderlich ist.

Fragen und Antworten zu Covid-19 Tests

Informationen zu Labortest/PCR-Test

zurück zur Hauptseite Informationen zum Corona-Virus