Welche Personen zählen zu den Risikogruppen für einen schweren
Krankheitsverlauf?
Ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf einer Corona-Virus-Erkrankung (COVID-19) besteht nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Menschen, die 50-60 Jahre und älter sind. Das Risiko an der Krankheit zu versterben steigt ebenfalls mit dem Alter. Besonders betroffen sind Menschen, die 80 Jahre und älter sind. Hintergrund hierfür ist, dass das Immunsystem mit zunehmendem Alter auf Infektionen weniger gut reagiert als bei Jüngeren.
Unabhängig vom Alter besteht ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei Menschen mit Grunderkrankungen. Dazu zählen vor allem: - Chronische Atemwegserkrankungen
- Bluthochdruck
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Diabetes
- Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
- Krebs
Wie können sich Risikopersonen schützen?
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen gelten für Risikopersonen in besonderem Maße:
- Gute Händehygiene: häufiges Händewaschen mit Seife
- Abstand halten zu Menschen, die niesen oder husten
- Einwegtaschentücher benutzen
- Nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht fassen
- Auf Händeschütteln und engen Körperkontakt wie Umarmung zur Begrüßung verzichten
- Bei Auftreten einer durch Viren verursachten Lungenentzündung können zusätzliche
Infektionen durch Bakterien begünstigt werden, daher gilt für Personen die 60 Jahre
oder älter sind und für Personen die an bestimmten Grunderkrankungen leiden:
- Sprechen Sie Ihren Arzt auf eine Pneumokokken-Impfung an, sofern Sie nicht schon einen Impfschutz haben.
Im Alltag sollten soziale Kontakte so weit als möglich reduziert werden. Dabei sollten
folgende Tipps beachtet werden:
- Einkäufe außerhalb der Haupteinkaufszeiten erledigen oder Einkäufe vor die Wohnungstür liefern lassen (z. B. von Familienangehörigen, Nachbarn)
- Öffentliche Nahverkehrsmittel möglichst außerhalb der Stoßzeiten nutzen und Handschuhe tragen, um Erregerübertragung über die Hände zu vermeiden
Welche Aktivitäten sind ohne Risiko möglich?
Freizeit- oder Sportaktivitäten an der frischen Luft (z. B. Spaziergang, Fahrradfahren)
Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
(Stand: 24.03.2020)