Dienstleistung

Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Möchten Sie bereits vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.

Jugendliche können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen. Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen jedoch nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Für die Begleitperson gelten bestimmte Voraussetzungen. Sie soll dem oder der Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und zur Seite stehen.

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Team
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Für Jugendliche gilt:

  • Mindestalter 16 ½ Jahre
  • die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern) und
  • das Fahren bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson.

Für die Begleitperson gilt:

  • namentlich Benennung,
  • Mindestalter über 30 Jahre,
  • seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) und
  • zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung darf nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen sein.

Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.

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Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE schriftlich bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

Füllen Sie zusätzlich den "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" aus. Für jede Begleitperson benötigen Sie eine eigene "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17".

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist der Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können sie die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Stelle in einen Kartenführerschein umtauschen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Lehrgangs (9UE)

Legen Sie zusätzlich für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vor:

  • Personalien und Unterschrift
  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (Kopie des Führerscheins)
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Frist/Dauer
  • für das Ablegen der Prüfungen:
    • Theoretische Prüfung: frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag
    • Praktische Prüfung: frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag
  • für den Umtausch der Prüfbescheinigung in einen Kartenführerschein:
    • innerhalb von drei Monaten nach Ihrem 18. Geburtstag
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Kosten/Leistung

Im Vergleich zum "normalen" Führerschein fallen folgende zusätzliche Gebühren an:

  • für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung: 7,70 Euro
  • für die Überprüfung einer Begleitperson: jeweils 10,00 Euro
  • für die Auskunft über eine Begleitperson im Fahreignungsregister: je 3,30 Euro
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Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der Führerscheinstelle am Wohnort.

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen

Nach bestandener Fahrprüfung dürfen Sie bis zum 18. Geburtstag Fahrzeuge der Klasse B führen, wenn Sie durch eine der zuvor benannten und zugelassenen Personen beim Fahren des Fahrzeuges begleitet werden. Für das begleitete Fahren mit 17 erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung, in welche die Begleitpersonen eingetragen werden. Die Prüfbescheinigung gilt nur innerhalb von Deutschland. Führen Sie ein Fahrzeug vor dem 18. Geburtstag ohne die erforderliche Begleitperson, wird Ihnen die Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommt ein Bußgeld, die Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister sowie eine Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

Ab dem 18. Geburtstag dürfen Fahrzeuge der Klasse B ohne Begleitpersonen gefahren werden. Zum 18. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung durch den Kartenführerschein ersetzt. Der Tausch findet im Regelfall bei der Führerscheinstelle statt.

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Zugehörigkeit zu