Betreuungsverein

Um einen persönlichen Kontakt zu gewährleisten, sieht das Gesetz vorrangig eine ehrenamtliche Betreuung vor. Dafür werden engagierte Menschen benötigt, die sich in diesem Bereich einbringen möchten.

Die Betreuung soll betroffene Menschen dazu befähigen, ein selbstständiges Leben ohne fremde Hilfe zu führen. Dazu sind alle Beteiligten im Betreuungsverfahren gefordert. Ihr zentrales Ziel ist die Förderung der Teilhabe betroffener Personen.

  • Gerichte und Behörden tragen dazu bei, indem sie Betreuungen nur dann anordnen, wenn sie tatsächlich notwendig sind und keine andere Möglichkeit besteht.
  • Betreuerinnen und Betreuer folgen dem Grundsatz, nur stellvertretend einzugreifen, wenn unterstützende Maßnahmen allein nicht ausreichen.