Betreuungsbehörde

Mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht

Am 01.01.2023 ist das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft getreten. Es vereint die Vorschriften für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine sowie ehrenamtliche und berufliche Betreuungen und ersetzt das bisherige Betreuungsbehördengesetz (BtBG). Zu den zentralen Aufgaben der Betreuungsbehörde gehört es, die Öffentlichkeit über das Betreuungsrecht und die Möglichkeiten der Vorsorge zu informieren, sowie die Sozialberichtserstattung an die Gerichte. Im Rahmen eines Modellprojekts wurde der Landkreis Lörrach mit der zusätzlichen Aufgabe der "erweiterten Betreuung" betraut.

Als Stammbehörde ist die Betreuungsbehörde dafür verantwortlich, die Registrierung von Berufsbetreuern vorzunehmen, sobald die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Vorsorgemöglichkeiten

Berufsbetreuer und Interessenten

Betreuungsbehörde

^
Wo?
^
Mitarbeiter