Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Um passgenaue Hilfe gewähren zu können, ist eine qualifizierte Beratung und Information über die mögliche Vorgehensweise notwendig, sowie die Ermittlung des individuellen Bedarfs. Durch die Bedarfsermittlung und Hilfeplanung wird festgestellt, welche Unterstützungsleistungen der Mensch mit Behinderung in seiner Situation braucht und in Anspruch nehmen möchte.

Der Ablauf der Antragstellung wird hier in Kurzform dargestellt:

Anspruchsvoraussetzungen, Anträge

Rechtsgrundlage für die Leistungen der Eingliederungshilfe ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Grundsätzlich muss der Leistungsberechtigte selbst oder bei Minderjährigkeit des Leistungsberechtigten die Eltern ihr Einkommen und Vermögen nach bestimmten Vorschriften einsehen lassen. Es gelten die Einkommensgrenzen nach §136 SGB IX. Bei der Bewilligung von Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung über Tag und Nacht zahlen die Eltern in der Regel lediglich einen Kostenbeitrag, der auf die Höhe der häuslichen Ersparnis beschränkt ist.
Bei detaillierten Fragen stehen Ihnen selbstverständlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe zur Verfügung:

Leistungen im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Die Aufgaben der Eingliederungshilfe umfassen alle Maßnahmen der medizinischen, schulischen, beruflichen und der sozialen Rehabilitation.

Medizinische Teilhabe

  • Medizinische Rehabilitation
  • Frühförderung
  • Heil- und Hilfsmittel

Teilhabe am Arbeitsleben

  • Leistungen in der Werkstatt für behinderte Menschen
  • Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich
  • Budget für Arbeit
  • Lohnkostenzuschuss
  • Hilfsmittel

Teilhabe an Bildung

  • Integrative Hilfen in Kindergärten
  • Leistungen in Internaten
  • Schulbegleitung
  • Hilfen zur Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf

Soziale Teilhabe

  • Leistungen für Wohnraum
  • Ambulant betreutes Wohnen
  • Ambulant betreutes Wohnen in Familien
  • besondere Wohnform
  • Assistenzleistungen
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Heilpädagogische Leistungen - Frühförderung
  • Leistungen zur Mobilität
  • Hilfsmittel

Persönliches Budget

Leistungen zur Teilhabe können auch als persönliches Budget gewährt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.