Pressemitteilung

Verbotszeitraum für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf Grünland verschoben – neue Sperrfrist vom 15. November 2024 bis 14. Februar 2025


Das Landratsamt Lörrach hat die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grundlage der Dünge-Verordnung für Grünland außerhalb der Nitratgebiete sowie der Problemgebiete der Wasserschutzgebiete wie auch in den Vorjahren um 14 Tage auf den Zeitraum vom 15. November 2024 bis 14. Februar 2025 für den Landkreis Lörrach verschoben.

Die Verschiebung betrifft auch flüssigen Wirtschaftsdünger. Sie gilt ausschließlich für Grünland- und Dauergrünlandflächen und wird auf eine gesamte Stickstofffracht von 60 Kilo pro Hektar begrenzt.

In den Wasserschutzgebieten Efringen-Kirchen/Fischingen und Schliengen findet die Verschiebung des Verbotszeitraums auf Grünlandflächen keine Anwendung. Die Verschiebung gilt zudem nicht für die Flächen in den Nitratgebieten gemäß Düngerecht auf Teilflächen der Gemarkungen Efringen-Kirchen und Grenzach-Wyhlen. Ebenfalls ausgenommen ist die Ausbringung von Festmist oder Komposten. Für diese Dünger gibt es einen eigenen Verbotszeitraum vom 1. Dezember bis 15. Januar.

Ziel der Düngeverordnung ist es, durch Festlegung von Verbotszeiträumen zu verhindern, dass wesentliche Mengen an Nitratstickstoff außerhalb der Vegetationszeit im Boden freigesetzt werden und dadurch gegebenenfalls ins Grundwasser gelangen können. Der Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz weist vorsorglich darauf hin, dass auch außerhalb der Verbotszeiträume keine Dünger ausgebracht werden dürfen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist.

Die detaillierte Allgemeinverfügung ist HIER abrufbar.

Für weitere Auskünfte stehen Jochen Winkler und Liv Jacuk vom Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz telefonisch unter 07621/410-4442 und 07621/410-4440 sowie per Mail unter jochen.winkler(at)loerrach-landkreis.de und liv.jacuk(at)loerrach-landkreis.de zur Verfügung.