Pressemitteilung

Vogelgrippe: Aufstallungsgebot ab 1. April aufgehoben


Das seit Anfang Februar wegen der Vogelgrippe geltende Aufstallungsgebot für Hausgeflügel endet mit Ablauf des heutigen Tages (31. März 2023). Hausgeflügel darf sich dann ab morgen, 1. April, wieder im Freien bewegen und muss nicht weiter durch Sicherheitsvorkehrungen vor Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden.

Eine weitere Verlängerung ist nicht erforderlich, da seit Ende Februar trotz zahlreicher Probennahmen bei kranken und verendeten Wildvögeln kein weiterer positiver Vogelgrippe-Fall festgestellt wurde. Zudem haben sich die Außentemperaturen so verändert, dass sich das Wassergeflügel zu den Brutplätzen im Norden zurückzieht und damit nach Einschätzung des Veterinäramts des Landkreises die Geflügeldichte und der Infektionsdruck abnehmen.

Der erste Vogelgrippe-Fall, bei dem das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) nachgewiesen wurde, wurde am 7. Februar vom zuständigen Friedrich-Löffler-Institut offiziell bestätigt. Insgesamt wurden seither vier weitere verendete Wildvögel, die mit dem HPAI-Virus infiziert waren, im Landkreis entdeckt. Das landkreisweite Aufstallungsgebot wurde deshalb vom 8. März bis Ende dieses Monats verlängert.