Pressemitteilung

Fahrradverkehr: Auswertung des Modellprojekts Schutzstreifen


Seit Herbst 2019 nimmt der Landkreis mit der Strecke Egringen-Holzen am Modellprojekt Schutzstreifen der Arbeitsgemeinschaft fuß- und fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) teil. Eine gestrichelte Linie (Schutzstreifen) auf der Fahrbahn sowie Fahrradpiktogramme sollen motorisierte Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam machen, dass hier auch Fahrradfahrer fahren und zum Straßenverkehr gehören. Die Studie wurde Ende 2022 abgeschlossen. Die Strecke bleibt vorerst markiert.

Die Schutzstreifen-Teststrecke im Landkreis Lörrach zwischen Egringen und Holzen. Auto- und Radverkehr nutzen beide die Fahrbahn, aber jeder hat einen eigenen Bereich. Beim Überholen eines Radfahrenden sind dennoch zwei Meter Abstand einzuhalten. Bei Gege

Im Landkreis wurde der einseitige Schutzstreifen Egringen-Holzen als Lückenschluss zwischen den Radwegen bis Holzen und ab Egringen in das Modellprojekt aufgenommen. Der Schutzstreifen samt Piktogrammkette ist eine Übergangslösung. Ein separater Radweg neben der Kreisstraße befindet sich in Planung, wird allerdings bis zum Bau noch Zeit benötigen. Um den Radverkehr auf der Straße sichtbarer zu machen, wurden die Markierungen im Rahmen des Modellprojekts vorgenommen. Die Studie kommt für Egringen-Holzen zu dem Ergebnis, dass eine deutliche Zunahme des Radverkehrs auf der Fahrbahn zu verzeichnen ist. Beobachtet wurde ferner, dass Radfahrende durch die Markierungen ihren Platz auf der Fahrbahn besser nutzen und seltener am äußersten Rand der Straße fahren. Eine Beobachtung, die viele Radfahrende auf dieser Strecke bestätigen, ist der zu dichte Überholabstand sowie das unerlaubte Überholen Radfahrender bei Gegenverkehr. Ob dieses Problem durch die einseitige Schutzstreifenmarkierung zugenommen hat, ist nicht eindeutig zu klären. Als notwendige Konsequenz wird über flankierende Maßnahmen, wie Möglichkeiten einer ausgeweiteten Tempo-Beschränkung, sowie eine stärkere Aufklärungsarbeit bezüglich gesetzlich vorgeschriebener Überholabstände und des Verhaltens Auto- und LKW-Fahrender an Schutzstreifen nachgedacht.

Die Modellstrecken sind der praktische Teil einer Studie, die von der AGFK in Baden-Württemberg initiiert und geleitet wurde. Anders als in den Nachbarländern Frankreich, den Niederlanden und Dänemark, sind in Deutschland Schutzstreifen auf Strecken außerhalb von Ortschaften bisher nicht erlaubt und können nur in Sonderfällen mit einer Ausnahmegenehmigung der Obersten Straßenverkehrsbehörde markiert werden. Entscheidungsrelevante Kriterien für Schutzstreifenmarkierungen sind vorhandene Straßenbreiten und Verkehrsaufkommen. Ein Erlass der Obersten Straßenverkehrsbehörde in Stuttgart zum Thema Schutzstreifen außerorts und auf verengten Fahrbahnen innerorts wird im ersten Halbjahr 2023 erwartet. Daher erhielten die markierten Modellschutzstreifen eine Verlängerung der Genehmigung bis zum Sommer 2023.

Im Ergebnis der Gesamtauswertung kann keine Pauschalaussage für eine Standardlösung getroffen werden, die Studie weist aber auf die positiven Wirkungen im Einzelfall hin. Untermauert wird dies durch eine Erhöhung des Radverkehrs und mit Abstrichen durch eine Verminderung schwieriger Überholvorgänge auf den Modellstrecken. Auf keiner der 22 in Baden-Württemberg untersuchten Modellstrecken wurde eine Erhöhung des Unfallgeschehens beobachtet, größtenteils waren die Ergebnisse der Schutzstreifen positiv oder leicht positiv, in drei Fällen neutral.

Gleichwohl werden Nachteile benannt, wie zu enges Überholen, vermutlich aufgrund der Annahme, es gelte kein Überholabstand, Radfahrenden reiche der Raum innerhalb der Markierung aus. Typischerweise sind Schutzstreifen Übergangslösungen oder Notbehelfe, weil das Anlegen separater Radwege Zeit benötigt oder nicht möglich ist. In solchen Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Markierungslösung dem Radverkehr zumindest eine Sichtbarkeit auf der Fahrbahn verleihen.

Weitere Informationen sowie die Berichte zu den Auswertungen des Modellprojekts sind HIER abrufbar.