Pressemitteilung

Pflichtumtausch in EU-Führerschein: Frist für die Geburtenjahrgänge 1959-1964 am 19. Januar 2023


Nach Vorgabe der Europäischen Union müssen alle alten Führerscheine in die aktuellen EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Ziel ist eine europaweite Einheitlichkeit und vor allem Fälschungssicherheit. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicher zu stellen, haben Bund und Länder beschlossen, den Umtausch zeitlich nach Geburtsjahrgängen zu staffeln. Allein im Landkreis Lörrach geht es hier schätzungsweise um insgesamt rund 120.000 Führerscheine.

Nachdem die Jahrgänge 1953 bis 1958 ihre Führerscheindokumente bis Mitte Juli tauschen mussten, läuft die aktuelle Frist für die folgenden Jahrgänge 1959 bis 1964 noch bis zum 19. Januar 2023. Bis dahin muss der Pflichttausch dieser Jahrgänge bei der zuständigen Behörde beantragt sein. Jahrgänge vor 1953 haben eine Frist bis 2033. Nach Ablauf der jeweiligen Frist sind die alten Führerscheine ungültig.

Weitere Informationen zu den Jahrgangs-Staffelungen und dem Antrag auf den EU-Führerschein gibt es auf www.loerrach-landkreis.de/eu-fuehrerschein. Die Anträge mit den erforderlichen Unterlagen und einem aktuellen biometrischen Foto müssen bitte auf dem Postweg eingereicht werden.

Personen, die in einem der nachfolgenden Orte oder im jeweiligen Gemeindeverwaltungsverband wohnen, können den Antrag auch beim Rathaus stellen: Bad Bellingen, GVV Binzen, Grenzach-Wyhlen, Kandern, GVV Kleines Wiesental, Maulburg, Schönau im Schwarzwald, Todtnau, Häg-Ehrsberg, Steinen, Schliengen und Zell im Wiesental. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen an die Führerscheinstelle weiter.

Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ungefähr zehn Wochen und kann sich durch die stärkere Nachfrage in den nächsten Monaten noch erhöhen. Die Umtausch- Gebühr beträgt 25,30 Euro.