Pressemitteilung

Verbot wird nicht verlängert: Feuermachen im und am Wald wieder möglich.

Landratsamt lässt polizeiliche Anordnung auslaufen.

Die aktuellen Niederschläge sorgen für Entspannung bei der Waldbrandgefahrenlage. Folglich fällt auch der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) auf ein niedrigeres Niveau. Darüber hinaus erreichen die Temperaturen nicht mehr die Höchstwerte der vergangenen Wochen. Das Landratsamt verlängert daher die bis heute geltende polizeiliche Anordnung nicht.
Das Landratsamt Lörrach weist daraufhin, dass weiterhin kommunale Polizeiverordnungen in Kraft sein können, die ein Feuer machen im Gemeinde- oder Stadtgebiet einschränken können. Bürgerinnen und Bürger sind angehalten sich, bei ihrer jeweiligen Kommune zu informieren.
Zudem bittet das Landratsamt Lörrach darum, ab dem 03. September 2022 die folgenden forstrechtlichen (gesetzlichen) Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot
  • Feuer machen ist nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Grillstellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.