Pressemitteilung

Maskenpflicht in den Gebäuden das Landratsamts aufgehoben

Weiterhin Empfehlung zum Maskentragen

Ab dem heutigen Mittwoch, 25. Mai 2022, wird die Maskenpflicht in den Gebäuden des Landratsamts Lörrach und den Außenstellen aufgehoben. Das Tragen einer medizinischen Maske wird jedoch grundsätzlich empfohlen. Unabhängig von den allgemeinen Lockerungen gilt für die Räumlichkeiten des Gesundheitsamts weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Wie bisher dürfen die Gebäude und Außenstellen des Landratsamts nur ohne erkältungsähnliche Symptome betreten werden. Weiterhin wird auch eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Für den Fachbereich Gesundheit, die Wohngeld- und BAföG-Stelle sowie das Sachgebiet Betreuung im Gebäude der Agentur für Arbeit bleibt eine Terminvereinbarung notwendig.