Pressemitteilung

Weiterhin Maskenpflicht im Landratsamt und in den Außenstellen


Das Landratsamt Lörrach behält auf Grund der anhaltend hohen Inzidenzen als Schutzmaßnahme vorerst die Maskenpflicht in seinen Gebäuden bei. Besuchende müssen eine medizinische Maske tragen – eine FFP2-Maske wird allerdings dringend empfohlen. Des Weiteren ist der Besuch unter Einhaltung der AHA-Regeln und ohne typische Erkältungssymptome möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen. Entsprechende Ansprechpartner sind unter den jeweiligen Dienstleistungen gelistet unter www.loerrach-landkreis.de/buergerservice.