Pressemitteilung

Der Landkreis bereitet sich auf die Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen vor


Der Landkreis bereitet sich mit seinen Städten und Gemeinden auf die Unterbringung und Versorgung Geflüchteter aus der Ukraine vor.

„Die Lage entwickelt sich sehr dynamisch, derzeit gibt es noch keine seriösen Prognosen, wie viele Menschen bei uns Schutz suchen werden. Klar ist für uns, dass unsere gemeinsame Solidarität den Menschen in der Ukraine gilt. Wir sehen eine große Welle der Hilfsbereitschaft und Anteilnahme aus der Bevölkerung. Wir setzen alles daran, hier schnellstmöglich die Voraussetzungen zu schaffen, Menschen aus der Ukraine aufzunehmen“, so Landrätin Marion Dammann.

Das Landratsamt hat eine koordinierende Rolle und befindet sich in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Derzeit werden weitere schnell umsetzbare Unterbringungsmöglichkeiten geprüft, es ist jedoch bereits jetzt durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen gewährleistet, dass Geflüchtete derzeit nicht aufgrund eines ablaufendes Visums zurückgeschickt werden.

Wir sehen eine große Welle der Hilfsbereitschaft und Anteilnahme aus der Bevölkerung und setzen alles daran, im Landkreis schnellstmöglich die Voraussetzungen zu schaffen, Menschen aus der Ukraine aufzunehmen.

Das Landratsamt hat dabei eine koordinierende Rolle und befindet sich in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Derzeit werden weitere schnell umsetzbare Unterbringungsmöglichkeiten geprüft, es ist jedoch bereits jetzt durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen gewährleistet, dass Geflüchtete derzeit nicht aufgrund eines ablaufendes Visums zurückgeschickt werden.

Sofern kein privater Wohnraum zur Verfügung steht, erfolgt die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine direkt durch die unteren Aufnahmebehörden der Stadt- und Landkreise, ohne dass zuvor einer Aufnahme in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes bedarf. Unabhängig davon steht die Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Freiburg als ersatzweise Erstanlaufstelle zur Verfügung. Sofern die Einreise bereits im Rahmen eines Visums oder dem biometrischen Reisepass in den Landkreis Lörrach erfolgt ist, besteht die Möglichkeit bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Weitere Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge  (BAMF) gibt es HIER. Weitere Informationen gibt es auch HIER auf den Seiten des Justizministeriums.

Anders als im Rahmen des oben benannten Aufnahmeverfahrens für Flüchtlinge über die Erstaufnahmeeinrichtungen wird mit der Beantragung des Aufenthaltstitels jedoch nicht automatisch eine Unterbringung gewährleistet, sondern lediglich der Aufenthaltsstatus bestimmt.

Bezüglich der oben genannten Aufenthaltsgenehmigung sind die zuständigen Ausländerbehörden im Landkreis Ansprechpartner. Zudem hat der Landkreis für konkrete Fragen, beispielsweise zur privaten Unterbringung von Geflüchteten oder zur Verfügungstellung von Wohnraum für Geflüchtete die E-Mail Adresse ukrainehilfe(at)loerrach-landkreis.de eingerichtet.

Um Angebote für Hilfsgüter (Kleidung, Spielzeug etc.) besser koordinieren zu können, hat das Land ein eigenes Meldeformular angekündigt. Ebenso wurde vonseiten des Ministeriums für Justiz und Migration eine FAQ-Seite angekündigt, welche sich mit den aktuellen Fragestellungen auseinandersetzt.

Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir wieder informieren. Der Sachstand ist äußert dynamisch und ist daher tagesaktuell zu betrachten.

(aktualisiert am 14. März 2022)