Pressemitteilung

Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr ab 2,5 Tonnen genehmigungspflichtig


Ab dem 21. Mai werden alle grenzüberschreitenden Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse über 2,5 Tonnen (bisher 3,5 Tonnen) genehmigungspflichtig. Dies ist insbesondere für Unternehmen im Bereich der Kleintransporte von Bedeutung. Die Änderung beruht auf einer EU-Verordnung (2020/1055) im Rahmen des Mobilitätspakets I. Der reine Binnentransport ist von der neuen Regelung nicht betroffen. 

Die erforderliche Gemeinschaftslizenz ist bei der zuständigen Unteren Verwaltungsbehörde zu beantragen. Im Landkreis Lörrach ist hierfür das Landratsamt Lörrach, Sachgebiet Verkehr & ÖPNV zuständig. Weitere Informationen sowie die benötigten Antragsunterlagen stehen hier zur Verfügung.