Pressemitteilung

Wiederaufbau der Flüchtlingsunterbringung in Weil am Rhein-Haltingen am früheren Standort geplant


Nachdem in Kandern und Steinen die ehemaligen Standorte der Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge reaktiviert werden konnten, plant der Landkreis, auch in Weil am Rhein-Haltingen auf dem Grundstück „Am Eimeldinger Weg" wieder eine Unterkunft zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aufzubauen.

Hintergrund ist, dass die Zahl der zugewiesenen Asylsuchenden im Landkreis Lörrach deutlich angestiegen ist. Seit November 2021 werden dem Landkreis Lörrach monatlich etwa 60 Personen zur vorläufigen Unterbringung zugewiesen und auch in der nächsten Zeit ist mit Zuweisungen in dieser Höhe zu rechnen. Damit haben sich die Zugangszahlen in kurzer Zeit verdreifacht. Aufgrund dieser Entwicklung sind die 412 Plätze in den drei bestehenden Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises in Rheinfelden, Efringen-Kirchen und Schopfheim aktuell voll belegt. Der Landkreis Lörrach als Untere Aufnahmebehörde muss deshalb zeitnah weitere Unterbringungsplätze schaffen. Bis Mitte des Jahres 2022 werden voraussichtlich circa 260 zusätzliche Plätze benötigt.

Seit November wurden alle kurzfristig verfügbaren Möglichkeiten für weitere Unterbringungsplätze geprüft. Dabei wurden sowohl die zeitliche, als auch die bauliche Realisierbarkeit möglicher Standorte in den Blick genommen.

Der Stadtteil Haltingen war bereits in der Vergangenheit Standort einer Gemeinschaftsunterkunft, die sich aus Sicht des Landkreises sehr gut bewährt hatte. Mit Blick auf die damaligen positiven Erfahrungen wandte sich Landrätin Marion Dammann Ende Januar 2022 an Oberbürgermeister Wolfgang Dietz und fragte an, ob die Stadt Weil am Rhein das einst genutzte Grundstück dem Landkreis erneut für die Errichtung einer temporären Unterkunft zur vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellen kann.

Ein Gespräch mit den unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern hat auf Bitte und Einladung der Stadt Weil am Rhein stattgefunden. Die Verantwortlichen des Landratsamtes stellten dabei die derzeitigen grundsätzlichen Überlegungen dar. Vorschläge der Anwesenden zur genauen Lage der Wohncontainer auf dem Areal werden nun in die weitere Planung mit aufgenommen, die dann in ein reguläres Bauantragsverfahren münden werden.  

Geplant ist eine Unterkunft aus mobilen Raumeinheiten mit einer Kapazität von 60 bis 100 Plätzen für eine Nutzungsdauer von voraussichtlich 18 Monaten. Die Planung und Umsetzung erfolgt durch den Landkreis, die entstehenden Aufwendungen werden vom Land erstattet.

Im Falle einer positiven Entscheidung hängt der Beginn der Nutzung von erforderlichen Prüfungen, Genehmigungen und letztlich auch von der Dauer der baulichen Realisierung ab. Der Landkreis geht davon aus, dass eine Belegung ab Sommer 2022 erfolgen könnte.

Die Rahmenbedingungen zum Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft sind indes unverändert. Um die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft kümmert sich direkt vor Ort eine Sozialbetreuung, der Landkreis stellt eine Heimleitung und einen Hausmeister sowie einen durchgängig anwesenden Sicherheitsdienst für die Unterkunft.