Pressemitteilung

Rückkehr auf leisen Pfoten


Lange Zeit galt die Wildkatze in Baden-Württemberg als ausgestorben. Im Jahr 2006 gab es jedoch erste Hinweise auf eine Rückkehr der seltenen und scheuen Tiere. Im Frühjahr 2021 wurde von der Forstlichen Versuchsanstalt Freiburg (FVA) in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Waldwirtschaft des Landratsamts Lörrach und den örtlichen Jägern ein Monitoring zur Ermittlung der Wildkatzendichte am Kaiserstuhl und im Markgräflerland durchgeführt.

Die vorläufigen Ergebnisse zeigen nun, dass im Markgräflerland die Wildkatze nahezu flächendeckend vorkommt. Zudem konnten in beiden Untersuchungsgebieten an über 50 Prozent der Lockstöcke Vorkommen von Wildkatzen nachgewiesen werden. Eine Grundvoraussetzung für die Wiederausbreitung der Wildkatze sind die guten Lebensraumbedingungen in den Wäldern des Landkreises Lörrach.

Beim Monitoring kam die sogenannte Baldrian-Lockstockmethode zum Einsatz. Hierzu wurden in beiden Untersuchungsgebieten während der Paarungszeit kleine Holzpfähle an geeigneten Standorten aufgestellt und mit Baldrian besprüht. Angelockt durch den Baldrianduft, rieben sich die Wildkatzen an den Holzpfählen. Die dabei hinterlassenen Haarproben wurden durch die örtlichen Jäger eingesammelt und anschließend im Genetiklabor des Senckenberg-Instituts in Frankfurt am Main analysiert. Ergänzend zur Lockstock-Methode wurden auch Fotofallenkameras genutzt.

Verwechslung mit Hauskatzen möglich


Wildkatzen sind an der dunklen Rückenlinie, die vor der Schwanzwurzel endet, und am dicken stumpfendigen schwarz-geringelten Schwanz zu erkennen. Bei Hauskatzen reicht die Rückenlinie meist über den Schwanzansatz hinaus, die Flanken weisen eine kontrastreichere Tigerung auf und der Schwanz ist schlanker und läuft am Ende spitz zu.

Bei neugeborenen Wildkatzen ist allerdings kaum ein Unterschied zu getigerten Hauskatzen zu erkennen, da sich die typische Fellzeichnung erst mit zunehmendem Alter ausbildet. Während der Jungenaufzucht zwischen April und Oktober werden daher immer wieder junge Wildkatzen für verwilderte Hauskatzen gehalten und zum Aufpäppeln mit nach Hause genommen. Die Tierkinder sollten aber im Wald gelassen werden - Wildkatzen gewöhnen sich nicht an Menschen und werden nicht zahm. Sie sind streng geschützt und ihre Haltung ist ohne behördliche Genehmigung nicht erlaubt. Besteht der Verdacht auf Wildkatze, sollte man sich umgehend bei der FVA oder beim zuständigen Wildtierbeauftragten melden (Telefon: 07621 410-4314 oder 07622-9011925).

Weitere Informationen zur Wildkatze sind unter www.wildkatze-bw.de zu finden.