Pressemitteilung

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen für ungeimpfte und nicht genesene Personen im Landkreis Lörrach ab morgen, 16. Dezember, außer Kraft


Fünf Tage in Folge lagen die Sieben-Tage-Inzidenzwerte des Landkreises Lörrach unter 500, so dass ab morgen, Donnerstag, 16. Dezember, die verschärften Maßnahmen für nicht-genesene und nicht-geimpfte Personen nach § 17a Abs.2 Corona-Verordnung außer Kraft treten. Damit entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ab 0 Uhr.

Es gelten weiterhin die Maßnahmen der Alarmstufe II.

Nach Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg treten die weiteren Beschränkungen nach § 17a Abs.2 Corona-Verordnung für nicht-immunisierte Personen zusätzlich zu den Maßnahmen der Alarmstufe II wieder in Kraft, wenn die Inzidenz an zwei Tagen in Folge wieder bei mindestens 500 liegt.

Maßgeblich sind die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Zahlen (https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/).

Die detaillierten Regelungen der Corona-Verordnung des Landes sind gibt es unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg

Einen Überblick über die Regelungen: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf