Pressemitteilung

Führerschein gegen ÖPNV-Jahresticket – Vision Zero des Landes Baden-Württemberg


Auch der Landkreis plant, sich gemeinsam mit der Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH (RVL) an der Landesaktion „Führerscheinrückgabe gegen Senioren-Jahresticket“ zu beteiligen, eine endgültige Entscheidung wird in der morgigen Sitzung des Kreistags ( 1. Dezember 2021) gefällt.

Wenn der Beschluss zur Landesaktion verabschiedet wird, können ab dem 2. Dezember 2021 bei der Führerscheinstelle die entsprechenden Verzichtserklärungen aufgenommen werden.

Voraussetzung ist, dass es sich um Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren handelt oder Personen mit mindestens 60 Jahren, die Rente oder Ruhegehalt beziehen, den Erstwohnsitz im Landkreis Lörrach haben und dauerhaft auf die Fahrerlaubnis verzichten. Neben der Rückgabe des Führerscheins ist es dafür notwendig, dass der dauerhafte Verzicht auf die Fahrerlaubnis persönlich erklärt wird.

Dies kann sowohl durch persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle erfolgen als auch schriftlich, wobei die Unterschrift des Führerscheininhabers anhand einer Kopie des Ausweises zu verifizieren ist.

Eine Bescheinigung über den dauerhaften Verzicht der Fahrerlaubnis wird durch die Führerscheinstelle an den RVL weitergeleitet. Von dort erhält man dann per Post das Jahres-Abo des RVL, welches auf den Führerscheininhaber persönlich ausgestellt wird und nicht  übertragbar ist.

Die Ausstellung erfolgt immer zum Monatsbeginn, der RVL wird dafür sorgen, dass die Kunden ihre Karten rechtzeitig vor Beginn des entsprechenden Folgemonats per Post erhalten, also je nach Abgabezeitpunkt nicht sofort und auch nicht per Abholung in der RVL-Geschäftsstelle.

Das Land Baden – Württemberg hat für dieses Projekt insgesamt 3 Mio. € zur Verfügung gestellt und beteiligt sich somit hälftig an den Kosten. Der Landkreis Lörrach und der RVL teilen sich die weiteren Kosten, gerechnet wird zunächst mit dem Umtausch von 200 Fahrerlaubnissen.

Hierfür werden im Haushalt 2022 Mittel von bis zu 35.000 € zur Verfügung gestellt.

Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag der 17. Legislaturperiode hat sich die Landesregierung zur Vision Zero, einem Straßenverkehr ohne Getötete und Schwerverletzte bekannt. Als Zwischenziel soll die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 um 60 Prozent gegenüber 2010 reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es zielgruppenspezifischer Maßnahmen.

Über ein Drittel der am Straßenverkehr tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmenden sind Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter). Damit nimmt die Beteiligungsrate an Verkehrsunfällen mit Getöteten einen überproportional höheren Anteil im Vergleich zur Bevölkerungsquote dieser Altersgruppe von rund 20 Prozent ein.

Angesichts des demografischen Wandels in den kommenden Jahren wird die Anzahl der Verkehrsteilnehmenden der Generation 65+ weiter zunehmen. Daher kommt der nachhaltigen und mobilen Versorgung der Seniorinnen und Senioren auf dem Weg zur Erreichung der Vision Zero eine große Bedeutung zu.

Mit fortschreitendem Alter droht die Fahrkompetenz durch Leistungseinbußen beim Sehen, Hören, in der Beweglichkeit und Reaktionsfähigkeit oder durch Einfluss von Krankheit oder Medikamenten nachzulassen. Sind Seniorinnen und Senioren an Verkehrsunfällen beteiligt, sind diese in etwa 60 Prozent als Unfallverursacherin und Unfallverursacher aufgetreten.

Durch das Projekt soll Seniorinnen und Senioren der Zugang zum ÖPNV erleichtert und das Bewusstsein geweckt werden, dass der ÖPNV eine attraktive Alternative zum Individualverkehr darstellt und der Besitz der Fahrerlaubnis bzw. eines Fahrzeugs keine Voraussetzung für den Erhalt der Mobilität ist. Durch diesen Anreiz soll die Nutzung umweltfreundlicher ÖPNV-Angebote erhöht, der motorisierte Individualverkehr der Generation 65+ reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht werden.