Pressemitteilung

Corona-Virus: Wochenrückblick


Seit letztem Donnerstag wurden dem Gesundheitsamt insgesamt 659 Neuinfektionen gemeldet (im Zeitraum der Vorwoche: 504 Neuinfektionen). Die 7-Tages-Inzidenz liegt damit aktuell bei 287,5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Inzidenz vor einer Woche: 220,2). Das ist der höchste Wert im Landkreis seit Beginn der Pandemie. Der bisherige Inzidenz-Höchstwert mit einer 7-Tages-Inzidenz von 286,8 war in der zweiten Welle vor 11 Monaten am 17. Dezember 2020 erreicht.

Ein weiterer Todesfall wurden in den letzten sieben Tagen gemeldet. Es handelt sich um eine über 50jährige Person.

Derzeit befinden sich derzeit 22 Personen aus dem Landkreis mit Covid-19-Infektion in Krankenhäusern innerhalb und außerhalb des Landkreises und damit zwei weniger als am vergangenen Donnerstag. Mittlerweile müssen sechs Personen intensivmedizinisch behandelt werden (vor einer Woche: zwei Personen), davon müssen zwei Personen beatmet werden.

Die Zahl der aktiven Fälle liegt bei 1.040 (Vorwoche: 725). Insgesamt haben sich seit Beginn der Pandemie 13.621 Menschen aus dem Landkreis nachweislich mit SarsCoV-2 infiziert, von denen 12.261 wieder als genesen gelten. Seit Beginn der Pandemie wurden insgesamt 320 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 im Landkreis gemeldet.

Die Infektionszahlen für den Landkreis gibt es täglich ab 15:30 Uhr auf www.loerrach-landkreis.de/corona/dashboard.

Das Landratsamt weist nochmals darauf hin, dass jede Person mit einem positiven PCR-Test oder einem positiven Schnelltest verpflichtet ist, sich umgehend für regulär 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Personen mit positivem PCR-Test, die vollständig geimpft sind und zu keinem Zeitpunkt Symptome hatten, können sich frühestens an Tag 5 der Quarantäne per erneutem PCR-Test freitesten, sofern dieser negativ ist.

Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. Nichtsdestotrotz gilt eine entsprechende Absonderungspflicht. Auch Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen sich ebenfalls für regulär 10 Tage in Quarantäne begeben. Vollständig geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige ohne Symptome sind von der Absonderungspflicht ausgenommen.

Mehr Infos auf: www.loerrach-landkreis.de/corona/positiv-getestet.