Pressemitteilung
Katasterunterlagen: Service privater Anbieter kann teuer werden
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Wenn ein Dienstleister mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragt wird, befreit das den Kunden nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Beim Landesamt für Geoinformation & Landentwicklung (LGL) oder beim Fachbereich Vermessung des Landratsamts Lörrach können gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage direkt erhalten werden. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.
Nähere Auskünfte erteilt das Team des Fachbereichs Vermessung & Geoinformation (E-Mail: vermessung@loerrach-landkreis.de) oder das LGL Baden-Württemberg (E-Mail: geodaten@lgl.bwl.de).