Pressemitteilung

Weitere Verlängerung der Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht bis 14. Juni


Wegen der weiter hohen Infektionszahlen verlängert das Landratsamt erneut die gegenüber der Corona-Verordnung des Landes erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Lörrach. Weiterhin gilt die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen, also eine OP-Maske oder ein Atemschutz des Standards FFP2, KN95, N95 oder neu auch KF 94 und KF 99. Die Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht gilt zunächst bis einschließlich 14. Juni.

Die erweiterte Maskenpflicht gilt für Personen ab sechs Jahren weiterhin in diesen Bereichen:

a) auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen und in deren Umfeld bis zu 50 Metern

b) an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen sowie im Bereich des Außer-Haus-Verkaufs von Gaststätten

c) bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum

d) in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern

e) auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen

f) auf Bahnhöfen im gesamten Bahnhofsbereich inklusive bestehender Zu- und Durchgänge

g) auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr

h) im öffentlichen Raum der Innenstadtbereiche in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim

Die erweiterte Maskenpflicht tritt bereits vor dem 14. Juni außer Kraft, wenn am siebten Tag in Folge die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Lörrach unter 50 liegt. Maßgeblich hierzu sind die Lageberichte des Landesgesundheitsamts.

Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung und die definierten Innenstadtbereiche können unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.