Pressemitteilung

Neue Corona-Verordnung des Landes: Erste Öffnungsschritte ab morgen im Landkreis Lörrach


Gestern wurde die neue Corona-Verordnung des Landes über weitere Öffnungsschritte in Baden-Württemberg veröffentlicht. Da im Landkreis Lörrach derzeit die Bundesnotbremse nicht greift, gelten ab morgen, 15. Mai, folgende Regelungen der Öffnungsstufe 1:

  • Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen.
  • Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr.
  • Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen.
  • Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden.
  • Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.
  • Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten.
  • Öffnung von Archiven und Bibliotheken.
  • Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich.
  • Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen von zehn Schülerinnen und Schülern.
  • Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen.
  • Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen.
  • Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen.

Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Heute hat das RKI jedoch einen Inzidenzwert von 106 für den Landkreis Lörrach gemeldet. Hält dieser Trend an und überschreitet die Inzidenz an drei Tagen in Folge (inklusive Sonn- und Feiertagen) die kritische Marke von 100, tritt nach dem Infektionsschutzgesetz die Bundesnotbremse dann ab dem übernächsten Tag wieder in Kraft. In diesem Fall müssten die oben genannten Öffnungsschritte wieder zurückgenommen werden.

Mehr Infos zur neuen Corona-Verordnung und den Öffnungsschritten gibt es unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sichere-oeffnungsschritte-bei-sinkenden-inzidenzen/