Pressemitteilung

Landratsamt erleichtert kleinen Grenzverkehr für Fahrten zur Schule


Das Landratsamt Lörrach schließt mit der Änderung eine Regelungslücke im kleinen Grenzverkehr, die insbesondere für betroffene Eltern von Schülern und Auszubildenden aus Frankreich eine Hürde darstellte.

Personen, die selbst keine Grenzgänger sind, sondern lediglich andere berechtigte Personen (v.a. Auszubildende oder Schüler) nach Deutschland bringen, sind bislang von den für Grenzgänger geltenden Erleichterungen ausgeschlossen. Sie müssen bereits bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet einen weniger als 48 Stunden alten Corona-Test vorlegen können, ohne dass in den Nachbarländern dafür passgenaue Testangebote vorgehalten werden.  Auch können sie die kostenlosen Testangebote in Deutschland mangels eigener Berechtigung nicht nutzen und sind ebenfalls von der Privilegierung der Grenzgänger, wöchentlich nur zwei Tests zu benötigen, ausgenommen. Sie müssten sich mehrfach wöchentlich und für eigene Kosten testen lassen, um den Auflagen für aus Hochinzidenzgebieten Einreisenden zu entsprechen.

In der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises Lörrach wird nun die kurzfristige Einreise aus Hochinzidenzgebieten für Personen erleichtert, die minderjährige Grenzgänger lediglich in den Landkreis Lörrach bringen, ohne selbst Grenzgänger zu sein. Für sie entfällt ab morgen die Test- und Nachweispflicht, wenn sie GrenzgängerInnen im privaten Auto zur Schule oder zur Ausbildungsstätte in den Landkreis Lörrach fahren und abholen, sofern nicht ausgestiegen und umgehend wieder zurückgefahren wird.

Derzeit betrifft diese Regelung die Einreise aus Frankreich, das nach wie vor als Hochinzidenzgebiet eingestuft ist. Die Schweiz ist weiterhin kein Hochinzidenzgebiet, sondern ein allgemeines Risikogebiet für das die umfassende Test- und Nachweispflicht so nicht gilt.

Der genaue Wortlaut der aktualisierten Allgemeinverfügung ist zu finden unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen