Pressemitteilung

Borkenkäfer: Befallsüberwachung und Bekämpfung durch die Waldbesitzenden ist entscheidend


Nach den vergangenen drei Schadjahren erwartet die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt für 2021 einen geringfügig rückläufigen Trend der durch die Borkenkäfer verursachten Schäden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein striktes Monitoring der Fichtenbestände und im Falle eines Befalls ein entschlossenes Handeln durch die Waldbesitzenden.

Um Anzeichen für einen Borkenkäferbefall zu erkennen, sollten die Waldbestände ab sofort in wöchentlichen Abständen kontrolliert werden. Braunes Bohrmehl im oberirdischen Wurzelbereich der Fichten sowie vermehrt auftretende Harztropfen am Stamm sind ein sicheres Zeichen für einen Befall und die Anlage einer neuen Brut. Eine anfangs gräuliche und im späteren Verlauf rot schimmernde Baumkrone deutet ebenfalls auf das Absterben einer Fichte hin.

Die geschädigten Bäume sind möglichst schnell zu entnehmen und vor dem Schlüpfen der neuen Käfer aus dem Wald zu schaffen. Auch die Käfer in den unverkäuflichen Baumteilen müssen dabei unschädlich gemacht werden. Dies kann durch Häckseln des befallenen Holzes erreicht werden. Die Waldbesitzenden werden gebeten, vor Beginn einer Maßnahme Kontakt mit ihrem zuständigen Revierleiter oder ihrer Revierleiterin aufzunehmen. Damit zeigen sie die Maßnahme im Sinne der Förderrichtlinie „Naturrnahe Waldwirtschaft“ an, erhalten zudem Beratung für ihr Vorhaben und, falls gewünscht, auch Unterstützung bei der Durchführung der Holzernte.

Für die Aufarbeitung des Holzes steht allen Waldbesitzenden eine Förderung zu, derzeit sechs Euro je Festmeter. Mit dem Betrag werden Teile der Aufarbeitungskosten und das Hacken des Kronenmaterials (für kleine Äste bis zu sieben Zentimeter Durchmesser) gefördert. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über die zuständige Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) in einem Sammelantrag, jedoch nur, wenn das Holz auch von der FBG verkauft wird.

Unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser sind aktuelle Informationen zur Förderung von forstlichen Maßnahmen erhältlich.

Weitere Informationen unter www.loerrach-landkreis.de/waldwirtschaft sowie beim Fachbereich Waldwirtschaft, Raphael Böhm (Telefon: 07621 410-4343, E-Mail: raphael.boehm(at)loerrach-landkreis.de).