Pressemitteilung
„Bundes-Notbremse“ tritt im Landkreis Lörrach ab Sonntag außer Kraft
Das Robert-Koch-Institut hat heute, 7. Mai, zum fünften Mal in Folge an einem Werktag einen Inzidenzwert von unter 100 für den Landkreis Lörrach festgestellt. Nach dem Infektionsschutzgesetz treten die Maßnahmen der Bundes-Notbremse ab dem übernächsten Tag außer Kraft – im Landkreis Lörrach also in der Nacht von Samstag auf Sonntag ab 0 Uhr.
Der durch das RKI veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner hat in den letzten fünf Tagen eine absteigende Tendenz aufgezeigt: Waren es am Montag 89,6, stieg der Wert am Dienstag zwar auf 94,4, sank aber am Mittwoch wieder auf 87,9. Gestern und heute wird derselbe Wert von 75,6 angegeben.
Damit ergeben sich ab Sonntag, 9. Mai, unter anderem folgende Lockerungen, alle entsprechend der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:
Kontaktbeschränkungen: Treffen sind wieder mit zwei Haushalten, maximal fünf Personen, erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.
Die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben.
Die FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht entfällt im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr, im Taxi und bei der Schülerbeförderung. Eine medizinische Maske ist nun ausreichend.
Bildung & Betreuung: Für Allgemeinbildende Schulen gilt wieder Präsenzunterricht im Wechselmodell. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können wieder im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen in Präsenz unterrichten.
Einzelhandel: Die Geschäfte können unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen und sonstigen Regeln der Corona-Verordnung wieder „Click&Collect“ und „Click&Meet“ anbieten. Ein Schnelltest ist nicht mehr erforderlich.
Körpernahe Dienstleistungen können mit Termin und Maske wieder wahrgenommen werden, ohne dass ein negativer Corona-Schnelltest vorgelegt werden muss. Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kunden sowie ein Test- konzept für das Personal benötigt.
Sport: Individualsport im Freien und auf Außen-und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder und Thermen aller Art) und kontaktarmer Freizeit- und Amateursport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Kontaktarmer Gruppensport im Freien ist wieder mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre erlaubt.
Kultur & Freizeit: Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen mit vorheriger Terminbuchung und/oder Dokumentation der Kontaktdaten wieder öffnen.
Die Lockerungen werden wieder zurückgenommen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschreitet – hier zählen die Werte an Sonn- und Feiertagen mit. Die Bundes-Notbremse tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Unabhängig davon gilt im Landkreis Lörrach bis vorerst 17. Mai die erweiterte Maskenpflicht.
Die Landesverordnung im Detail: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/