Pressemitteilung

Fälle von Geflügelpest im Landkreis Lörrach


Bei bisher sechs Geflügelbetrieben wurden Fälle von Geflügelpest festgestellt. Es handelt sich jeweils um Kleinstbetriebe mit maximal bis zu 40 Hühnern. Nach der Geflügelpestverordnung müssen in den betroffenen Betrieben nun tierseuchenrechtliche Maßnahme ergriffen werden. Diese beinhalten das Töten der Hühner sowie eine Reinigung und Desinfektion der Ställe und eine Sperre des Betriebes für drei Wochen. Im Radius von drei Kilometern um die betroffenen Betriebe wird nun ein Sperrbezirk eingerichtet. Für Betriebe innerhalb des Sperrbezirks gilt eine Stallpflicht. Die betroffenen Betriebe werden vom Veterinäramt informiert. Durch diese Maßnahmen soll eine weitere Verbreitung der Geflügelpest verhindert werden. Das Veterinäramt des Landkreises Lörrach arbeitet dabei eng mit dem Regierungspräsidium und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zusammen.

Betroffen sind nach derzeitigen Informationen der Behörden annähernd 60 Geflügelhaltungen in ganz Baden-Württemberg. Hintergrund der Ausbrüche ist ein Junghennenaufzuchtbetrieb im Raum Paderborn (Nordrhein-Westfalen), bei dem Anfang dieser Woche der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde. Nach aktuellem Stand sind von dort Junghühner an zahlreiche Kleinhaltungen in Baden-Württemberg ausgeliefert worden. Geflügelhalter, die seit Anfang März Junghennen aus Nordrhein-Westfalen zugekauft haben, werden daher gebeten, sich beim zuständigen Veterinäramt des Landkreises zu melden.

Im Landkreis Lörrach gibt es nur wenige großen Geflügelbetriebe. Es gibt rund 200 gewerbliche Betriebe mit insgesamt ca. 23.000 Hühnern. Insgesamt betroffen sind im Landkreis Lörrach derzeit rund 120 Tiere.

Alle Geflügelhalter werden gebeten, bei Auftreten von typischen Krankheitssymptomen ihrer Tiere, wie Schnupfen, Atemnot, Mattigkeit, Rückgang der Legeleistung schnellstmöglich das zuständige Veterinäramt zu benachrichtigen.