Pressemitteilung

Landkreis erneuert Allgemeinverfügung für erweiterte Maskenpflicht


Das Landratsamt erlässt erneut eine gegenüber der Corona-Verordnung des Landes erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Lörrach. Die 7-Tages-Inzidenz liegt seit mehreren Tagen durchgehend über 50. Zudem breiten sich die als ansteckender geltenden Virus-Varianten weiter aus. Die erweiterte Maskenpflicht tritt ab heute in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 29. März.

Damit gilt die erweiterte Maskenpflicht für Personen ab sechs Jahren:
  • auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen und in deren Umfeld bis zu 50 m
  • an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen, sowie im Bereich des Außer-Haus-Verkaufs von Gaststätten
  • bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum
  • in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern
  • auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen
  • auf Bahnhöfen im gesamten Bahnhofsbereich inkl. bestehender Zu- und Durchgänge
  • auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr
  • im öffentlichen Raum der Innenstadtbereiche in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim (wie in der Allgemeinverfügung unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen definiert).
Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung und die definierten Innenstadtbereiche mit Maskenpflicht können unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.