Pressemitteilung
Landkreis erneuert Allgemeinverfügung für erweiterte Maskenpflicht
09.03.2021
Das Landratsamt erlässt erneut eine gegenüber der Corona-Verordnung des Landes erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Lörrach. Die 7-Tages-Inzidenz liegt seit mehreren Tagen durchgehend über 50. Zudem breiten sich die als ansteckender geltenden Virus-Varianten weiter aus. Die erweiterte Maskenpflicht tritt ab heute in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 29. März.
Damit gilt die erweiterte Maskenpflicht für Personen ab sechs Jahren:
- auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen und in deren Umfeld bis zu 50 m
- an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen, sowie im Bereich des Außer-Haus-Verkaufs von Gaststätten
- bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum
- in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern
- auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen
- auf Bahnhöfen im gesamten Bahnhofsbereich inkl. bestehender Zu- und Durchgänge
- auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr
- im öffentlichen Raum der Innenstadtbereiche in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim (wie in der Allgemeinverfügung unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen definiert).