Pressemitteilung

Landkreis verlängert Allgemeinverfügung für erweiterte Maskenpflicht bis 15. Februar


Die gegenüber der Corona-Verordnung des Landes erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Lörrach wird aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen und neu auftretenden Virusvarianten erneut bis einschließlich 15. Februar 2021 verlängert.

Damit gilt vor allem weiterhin die Maskenpflicht in definierten Innenstadtbereichen in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim, auf Märkten, öffentlich zugänglichen Parkhäusern und Parkplätzen mit mindestens zwei Stellplätzen sowie auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.