Pressemitteilung

Corona-Pandemie: Landratsamt schließt für Publikumsverkehr ab 21. Dezember bis einschließlich 3. Januar


Wegen der anhaltend sehr hohen Infektionszahlen und als Konsequenz aus den neuen Beschlüssen des Bundes ist das Landratsamt Lörrach vom 21. Dezember 2020 bis einschließlich 3. Januar 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Gesundheit der Besucher und des Personals hat oberste Priorität. Zahlreiche Mitarbeitende des Landratsamts werden – sofern möglich – während des nun geltenden bundesweiten Lockdowns ins Home Office wechseln.

Grundsätzlich gilt: In absolut dringenden Notfällen ist eine Kontaktaufnahme via E-Mail oder Telefon in vielen Bereichen weiterhin möglich. Kreiseinwohner, die für den besagten Zeitraum jedoch bereits Termine beim Landratsamt vereinbart hatten, werden schnellstmöglich kontaktiert, um einen Ersatztermin im neuen Jahr zu vereinbaren. Voraussichtlich ab dem 4. Januar sind zwingend erforderliche, nicht aufschiebbare Termine wieder nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
 

Wie bisher sind Bereiche, die von zentraler Bedeutung sind, weiterhin und auch durchgehend während der Feiertage im Einsatz. Dazu zählen unter anderem die Sozialen Dienste sowie alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung, wie die Kontaktnachverfolgung, das Fallmanagement und weitere Aufgaben im Fachbereich Gesundheit und unterstützenden Bereichen. Straßenmeistereien sind im Dienst und auch die Recyclinghöfe und Deponien sind von der vorzeitigen Schließung nicht betroffen. Es wird jedoch darum gebeten, die Entsorgungseinrichtungen nur in notwendigen Fällen zu nutzen und auf verschiebbare Anlieferungen zu verzichten. Durch Zugangsbeschränkungen wird auch nur eine bestimmte Anzahl von gleichzeitigen Anlieferungen möglich sein, so dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Spezielle Regelungen gelten für die Kfz-Zulassung: Während der Werktage vor und zwischen den Feiertagen hat die Kfz-Zulassung in Lörrach einen Notdienst eingerichtet, der nur absolut dringende Angelegenheiten für Privatpersonen aus bestätigt systemrelevanten Berufen (etwa Personal aus dem Gesundheitswesen) oder nachgewiesene Notfälle, z.B. die Zulassung von Rettungsfahrzeugen, bearbeitet. Hierfür werden Nottermine über die Telefonhotline vergeben. Autohäuser und Zulassungsdienste haben die Möglichkeit, Vorgänge gebündelt in allen drei Außenstellen abzugeben. Eine Bearbeitung der Vorgänge erfolgt jedoch nur im Rahmen des Notdienstes, weshalb es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Privilegierte Vorgänge müssen daher besonders gekennzeichnet und begründet werden. Alle Kreiseinwohner sind gebeten, genau zu prüfen, ob es sich bei ihren Anliegen um zwingend notwendige Angelegenheiten handelt. Bereits gebuchte Termine in diesem Zeitraum müssen verschoben werden. Die Mitarbeitenden der Kfz-Zulassungsstelle werden die Kunden direkt informieren und sich so schnell wie möglich um einen Ersatztermin bemühen.