Pressemitteilung

Bewerbungsfrist für durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Sozial-Projekte endet für 2021 am 30.09.2020


Das Landratsamt Lörrach als Verwaltungsbehörde des ESF für den Landkreis Lörrach weist darauf hin, dass die Bewerbungsfrist für die Förderung von Projekten in den Bereichen B1.1 sowie C1.1 für das Jahr 2021 am 30.09.2020 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die ESF-Förderanträge entsprechend den gültigen Regularien eingereicht sein.
 
Für das Jahr 2021 gelten die vom Regionalen ESF-Arbeitskreis verabschiedeten regionalen Förderschwerpunkte:
 
Ziel 1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind (spezifisches Ziel B1.1). Zielgruppe sind arbeitsmarktferne SGB II-Bezieher mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Hierfür ist eine Fördersumme von 160.000 Euro vorgesehen.
 
Ziel 2: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit (spezifisches Ziel C1.1). Der Aufruf zu Ziel 2 bezieht sich auf ein konkretes, schon vorentwickeltes Projekt, für das ein Projektausführender gesucht wird. Die ESF-Fördersumme beträgt 100.000 Euro.
 
Der ESF ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung von Beschäftigungsmaßnahmen in den Mitgliedsstaaten. Das Ziel des ESF ist die Schaffung neuer und qualitativ besserer Arbeitsplätze in der EU. Dieses erfolgt durch die Ko-Finanzierung nationaler, regionaler und lokaler Projekte, die auf die Erhöhung der Beschäftigungsquote, die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und einer stärkeren Integration auf dem Arbeitsmarkt in den Mitgliedsstaaten und ihren Regionen abzielen. Die Umsetzung der ESF-Maßnahmen vor Ort erfolgt über Projekte, die von verschiedenen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Trägern durchgeführt werden.
 
Die Antragsstellung für 2021 ist ausschließlich über das Online-Verfahren ELAN möglich. Da die Ausschreibungsrunde für 2021 noch im Förderzeitraum 2014-2020 liegt, sind die auf www.esf-bw.de hinterlegten aktuellen Hinweise und Förderregularien sowie die Regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF im Landkreis Lörrach 2021 unter www.loerrach-landkreis.de unbedingt zu beachten.
 
Es wird darum gebeten, sich vor einer Bewerbung zur Abklärung von Detailfragen mit Tilman Rieder in Verbindung zu setzen: Telefon: 07621 410-5010, E-Mail: tilman.rieder(at)loerrach-landkreis.de.
 

Zu Ziel 2: Aufruf eines Konzeptes zur Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit (spezifisches Ziel C1.1)


Es soll ein Projekt durchgeführt werden, das Schüler davor bewahrt, die Schule abzubrechen und somit ohne Abschluss dazustehen.
 
Hierzu sollen die Schüler aus ihrem Klassenverband herausgenommen werden. Für zwölf bis maximal 18 Schulwochen werden diese Schüler in einer kleineren Gruppe von zwölf bis fünfzehn Personen beschult. Über pädagogische, sonderpädagogische und sozialpädagogische Angebote wird darauf hingearbeitet, wieder Sinn im Besuch der Schule und eines Abschlusses zu finden. Nach Abschluss der Maßnahme sollen die Schüler nach Möglichkeit wieder in die Stammschule, ansonsten in eine Schule der gleichen Schulart zurückkehren. Diese Vorgehensweise wiederholt sich im Jahresablauf regelmäßig mit weiteren Schülern.
 
Der ESF gewährt keine Vollfinanzierung von Maßnahmen, sondern beteiligt sich in der Regel mit bis zu 50 Prozent an den Gesamtkosten eines Vorhabens. Die restlichen Mittel steuern der Projektträger oder andere private bzw. öffentliche Finanzierungsquellen bei. Das bedeutet, dass eine Finanzierung von mindestens 50 Prozent vorliegen muss. Diese Finanzierung wird über das Schulamt in Form von Lehrerdeputaten erfolgen. Diese müssen jedoch mindestens 50 Prozent der Projektkosten abdecken (sofern keine weitere Finanzierung vorliegt). Details sind vom Projektträger zu klären.
 
Der Projektträger muss vor seiner Bewerbung Kontakt mit dem Schulamt aufnehmen und die Details über die Finanzierung inklusive einer Finanzierungsbestätigung besprechen. Zudem wird eine Kontaktaufnahme mit der ESF-Geschäftsstelle im Landkreis Lörrach empfohlen. Wird das Projekt in der Herbstsitzung des Arbeitskreises ESF ausgewählt, ist der Projektträger der Durchführende und für die gesamte Abwicklung inklusive Räumlichkeiten verantwortlich.
 
Das Schulamt wäre somit für die Sicherstellung und Finanzierung der Schulpädagogik zuständig, der ESF etc. würde finanziell für die weitere Vermittlung und Betreuung nach dem Vorbild eines „Kümmerers“ für die Arbeit mit dem Umfeld und Familie des Schülers, die mögliche Einbindung eines Senior Experten Services und eventuell betriebliche Praktika zuständig zeichnen.
 
Wichtig ist, dass der ESF innovative und neuartige Konzeptionen fördern soll. Nach circa drei Jahren sollten die Projekte, so sie sich bewährt haben und wirken, eine andere Finanzierung finden. Somit ist die Ko-Finanzierung durch den ESF nicht als dauerhafte Regelfinanzierung zu sehen. Zudem kann das Projekt für maximal zwei Jahre durch den Arbeitskreis des ESF beschlossen werden, danach muss es sich wieder dem Gremium und eventuellen Konkurrenzprojekten oder Anbietern stellen.