Pressemitteilung

Nach Felssturz bei Präg: Wegen Lebensgefahr Betreten und Befahren der Waldfläche verboten


Infolge des Felssturzes am 3. Mai auf die Landesstraße 149 zwischen Todtnau-Präg und Bernau besteht in diesem Gebiet weiterhin die Gefahr sich lösender Felsbrocken. Zum Schutz der Waldbesucher untersagt das Landratsamt Lörrach als untere Forstbehörde das Betreten der Waldfläche auf der Gemarkung Präg bis die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freigegeben wird.

Sowohl das Betreten und Befahren der Waldwege, als auch das Betreten der Fläche abseits der Wege ist in dem Sperrgebiet nicht gestattet. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro rechnen.

Der detaillierte Wortlaut der Polizeiverordnung samt Karte ist unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen zu finden.