Pressemitteilung

Besuche in Kliniken mit Beschränkungen wieder möglich


Ab dem 18. Mai dürfen die Kliniken des Landkreises Lörrach und das St. Elisabethen-Krankenhaus die Zutrittsregelungen für Besucher lockern. Dies geht aus der Verordnung des Sozialministeriums vom 14. Mai hervor. Da Krankenhäuser unverändert zu den hochsensiblen Einrichtungen gehören, gilt es jedoch nach wie vor, das Risiko der Keimeinschleppung so gering wie nur irgend möglich zu halten.
 
„Nahestehende Menschen sind für viele Patienten gerade bei einem Krankenhausaufenthalt eine besondere Stütze und prägen den Heilungsprozess mit. Daher freuen wir uns sehr, dass unsere Patienten nun wieder Besucher empfangen dürfen“, sagt Dr. Bernhard Hoch, Geschäftsführer Medizin bei den Lörracher Kliniken.
 
Ab heute (18. Mai) darf jeder Patient einen Besucher pro Tag empfangen. Um eventuelle Infektionsketten nachverfolgen zu können, muss sich der Besucher am Empfang registrieren lassen. Neben dem Gebot der Händedesinfektion am Ein-/Ausgang gilt für den gesamten Aufenthalt des Besuchers im Krankenhaus die Pflicht, seine Alltagsmaske zu tragen. Auch muss der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen durchgehend eingehalten werden; dies gilt ebenso für den besuchten Patienten. In Mehrbettzimmern kann daher immer nur ein Besucher anwesend sein und die Besuchszeit ist auf ein Maximum von 30 Minuten in der Zeit von 13 bis 19 Uhr beschränkt. Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein Verdacht auf eine Erkrankung besteht, dürfen die Kliniken nicht als Besucher betreten.
 
Ausnahmeregelungen für werdende Väter, die Begleitung Minderjähriger und Sterbebegleitung gelten unverändert weiter. Weitere Informationen unter www.klinloe.de.