Pressemitteilung

Landkreis unterstützt Unternehmen des freigestellten Schüler- und Werkverkehrs


Die Auftragslage vieler mittelständischer Busunternehmen gestaltet sich derzeit schwierig. Um nach der aktuellen Krise den freigestellten Schüler- und Werkverkehr möglichst fließend wieder aufnehmen zu können, unterstützt der Landkreis Lörrach seine Vertragsunternehmen – im Gegensatz zu vielen anderen Landkreisen. So wird seit dem 17. März ein umsatzsteuerfreier Zuschuss von 50 Prozent der bisherigen Leistungen gewährt. Die Folgen der Corona-Krise werden somit für die Unternehmer abgemildert und Beschäftigung gesichert. Der Landkreis nutzt Beförderungsleistungen von etwa 30 Unternehmen unterschiedlicher Größe für den freigestellten Schüler- und Werkverkehr.
 
Hinweise zur Antragstellung erhalten die Vertragsunternehmen beim Fachbereich Verkehr im Landratsamt Lörrach unter der Telefonnummer 7621 410-3412.

Hintergrund


Der freigestellte Schülerverkehr erfolgt dort, wo die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Schüler nicht möglich oder zumutbar ist. Der Begriff „freigestellt“ bezieht sich darauf, dass diese Beförderung von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes befreit ist. Die Kosten für die Schülerbeförderung trägt der Landkreis bis zu einem Höchstbetrag je Regelschüler und Grundschulförderklässler selbst. Das gilt sowohl für die Schülerbeförderung zu den kreiseigenen Schulen, als auch zu den Schulen fremder Schulträger. Für Inklusionsschüler sowie Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie Schulkindergärten übernimmt der Landkreis die gesamten Kosten.
 
Der freigestellte Werkverkehr umfasst die Beförderungsleistungen zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie zu Förder- und Betreuungseinrichtungen. Im Landkreis Lörrach sind dies die Werksiedlung St. Christophorus in Kandern, die Lebenshilfe Lörrach sowie das St. Josefshaus in Rheinfelden-Herten mit Außenstellen.