Pressemitteilung

Ab 4. Mai: Landratsamt öffnet wieder für alle Anliegen


Ab Montag, 4. Mai, sind die Dienststellen des Landratsamts Lörrach wieder für alle Angelegenheiten geöffnet, allerdings weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung beim zuständigen Fachbereich, unter Einhaltung des Mindestabstands und mit einem Mund- und Nasenschutz. Personen, die sichtbar erkältungsähnliche Symptome zeigen, werden nicht eingelassen.

Als Reaktion auf die Ausbreitung des Corona-Virus wurde seit dem 18. März der Publikumsverkehr eingeschränkt, so dass nur Termine für dringende Angelegenheiten vergeben wurden, die auch nicht per E-Mail, telefonisch oder postalisch gelöst werden konnten. Um Wartezeiten und die damit verbundenen Menschenansammlungen zu vermeiden, wird der Zugang nach wie vor über Termine geregelt, die ab dem 4. Mai nun auch für nicht unaufschiebbare Angelegenheiten vergeben werden.

Ausnahmen bestehen im Fachbereich Gesundheit, der wegen der Corona-Fallbearbeitung derzeit ein paar Dienstleistungen, wie die HIV-Sprechstunde oder Einschulungsuntersuchungen, nicht anbieten kann, sowie in der Kfz-Zulassungsstelle, die nun Anträge per E-Mail und Post bearbeitet. Weitere Informationen hierzu stehen auf der Seite www.loerrach-landkreis.de/kfz-corona.

Eine Liste aller Dienstleistungen mit entsprechenden Ansprechpartnern sind unter www.loerrach-landkreis.de/buergerservice zu finden.

Regeln gelten auch in Entsorgungseinrichtungen der Abfallwirtschaft


Auch für den Besuch auf Recyclinghöfen, Grünabfallannahmestellen und der Deponie gelten die bekannten Abstandsregeln sowie zusätzlich das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ab dem kommenden Montag. Einlass erhält nur, wer sich an diese Vorgaben hält.