Pressemitteilung

Zentrale Corona-Ambulanz in Lörrach startet


Pressemitteilung der KVBW (Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
 

Stuttgart, 07.04.2020 – Zur weiteren Optimierung der Versorgung von Corona-Patienten richtet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mit Unterstützung des Landkreises Lörrach eine zentrale Corona-Ambulanz in Lörrach ein. Ab Mittwoch, dem 8. April 2020, können dort Patienten von ihrem Hausarzt angemeldet werden, die einen fieberhaften Infekt aufweisen oder möglicherweise aus medizinischen Gründen einen Corona-Testabstrich benötigen.
 
Die Zentrale Corona-Ambulanz in der Kreissporthalle in Lörrach wird Montag bis Freitag für die Versorgung zur Verfügung stehen. Sie wird eingerichtet, um die Hausarztpraxen zu entlasten. Aktuell wird der gesamte Betrieb der Praxen auf nur absolut nötige Kontakte heruntergefahren, damit nicht Risikopatienten (Diabetes, Hochdruck, Herzinsuffizienz, chronische Atemwegserkrankungen, Krebspatienten, Immunsupprimierte etc.) mit Coronaverdachtsfällen zusammentreffen. Deshalb sollen die Patienten mit akuten Atemwegsinfekten möglichst aus den niedergelassenen Praxen herausgehalten werden. Diese Patienten müssen unbedingt ihren Hausarzt anrufen – nicht einfach in die Praxen gehen – und die Situation schildern.
Patienten ohne nachweislichen Kontakt zu Coronainfizierten sollen, wenn sie unter 60 Jahren alt sind und normale Infektsymptome haben, vom Hausarzt ohne Kontakt für eine Woche krankgeschrieben werden und sich nur bei Verschlechterung des Krankheitsbildes melden.
Der Hausarzt, der die meisten seiner Patienten gut kennt, entscheidet bei den übrigen Patienten, ob eine Vorstellung in der Zentralen Corona-Ambulanz notwendig ist und meldet den Patienten dort an. Die Zentrale-Corona-Ambulanz lädt die Patienten telefonisch ein.

Nur von der Ambulanz eingeladene Patienten werden dort einem Arzt vorgestellt, der ihn untersucht und dann je nach Befund, Vorerkrankungen und eventuell möglichen Conona- Kontakten entscheidet, ob ein Abstrich notwendig ist. Patienten erhalten einen Abstrich nur in medizinisch notwendigen Fällen. Es finden keine Kontrollen nach bereits nachgewiesener Corona-Infektion statt.

Die wenigen Patienten, die wirklich einen Abstrich benötigen, werden im negativen Fall (keine Corona-Infektion) von ihrem Hausarzt benachrichtigt, die Corona-positiv getesteten, werden einerseits von der Fieberambulanz und auch vom Gesundheitsamt benachrichtigt.
 

Alles Gute – Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg


Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 22.000 Mitglieder (Ärzte, psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de