Pressemitteilung
Entsorgung von Abfällen aus Haushalten, in denen eine Person mit bestätigter Coronainfektion lebt
31.03.2020
Alle Restmüll- und Bioabfälle aus einem Haushalt, in dem sich Personen mit bestätigter Coronainfektion in häuslicher Quarantäne befinden, sollen nach Empfehlung des Umweltministerium Baden-Württemberg in reißfesten, fest zugeschnürten Kunststoffbeuteln in die Restabfallbehälter gegeben werden.
Dies gilt vor allem für Abfälle mit Körpersekreten, wie zum Beispiel benutze Papiertaschentücher oder Mund-Nasen-Schutz. Aber auch Altpapier und Verpackungen sollen in verschlossenen Müllsäcken über die Restmülltonne entsorgt werden. Spitze oder scharfe Gegenstände müssen stich- und bruchfest in Einwegbehältnissen sicher verschlossen werden. Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind in saugfähigem Material zu speichern, damit keine Tropfen entstehen können. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
Bitte die Müllsäcke direkt in die Abfalltonnen oder Container geben und nicht daneben stellen. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort notwendig (z.B. Keller).
Die Restabfallbehälter werden wie gewohnt nach Tourenplan geleert.
Wertstoffe, wie Altglas und Elektro- /Elektronikabfälle, sowie Batterien und Schadstoffe sollen bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufbewahrt werden.