Pressemitteilung

Vorgehen bei Bescheinigungen für Grenzgänger


Seit dem 16. März gibt es verschärfte Grenzkontrollen, unter anderem für die Schweiz und Frankreich. Laut Bundesinnenministerium sollen Grenzübertritte vor allem für Berufspendler und den Warenverkehr möglich bleiben. Berufspendler, die aus Frankreich oder der Schweiz NACH Deutschland pendeln, müssen daher einen entsprechenden Nachweis mitführen, aus dem sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt. Dazu hat das Regierungspräsidium aktuell das Verfahren vereinfacht. Anders als bisher ist eine Bestätigung durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde nicht mehr erforderlich. Das heißt: Betriebe und Einrichtungen stellen die Bescheinigungen grundsätzlich selbst aus.

Die einzelnen Verfahrensschritte sehen wie folgt aus:
  • Das Formular ist handschriftlich durch den Arbeitgeber / die Arbeitsgeberin auszufüllen.
  • Der Berechtigungsschein ist bei Grenzübertritt ausgefüllt und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs auszulegen.
Die Wirtschaftsregion Südwest (WSW) ist Ansprechpartner für die Unternehmen im Landkreis. Ansprechpartner und Informationen für Unternehmen gibt es unter https://www.wsw.eu/coronavirus.html.

Laut Bundesinnenministerium sollen Grenzübertritte vor allem für Berufspendler und den Warenverkehr möglich bleiben. Auch deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Aufenthaltstiteln in Deutschland können weiter einreisen. Reisende ohne triftigen Grund dürfen dagegen nicht mehr ein- oder ausreisen. Dies gilt auch für Menschen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. 

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