Pressemitteilung

Vorläufige Bescheinigung für Grenzgänger


Arbeitnehmer aus dem benachbarten Ausland müssen bei einem Grenzübertritt nach Deutschland nachweisen, dass Sie in Deutschland arbeiten. Damit dies möglichst reibungslos funktioniert, hat das Land Baden-Württemberg den Kommunen im Landkreis ein Formular zur Verfügung gestellt, welches die Arbeitgeber ausfüllen können. Das ausgefüllte Formular dient vorläufig als Grenzübertrittsbescheinigung, bis es durch ein bundeseinheitliches Verfahren abgelöst wird.

Die Arbeitgeber erhalten das Formular bei den Kommunen, in denen sie ihren jeweiligen Sitz haben.