Pressemitteilung

Rekordfördersumme: 2,8 Millionen Euro für den Ländlichen Raum im Kreis Lörrach


Elf Gemeinden des Landkreises Lörrach profitieren von der Rekordfördersumme von 2,8 Millionen Euro aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). In der letzten Periode kamen 25 Wohnbauprojekte mit mehr als 40 Wohneinheiten zustande. Vom Förderprogramm profitieren ebenfalls gewerbliche Vorhaben, unter anderem aus dem Bereich der Beherbergung.

„Die Fördersumme ist um 800.000 Euro höher als letztes Jahr“, freuen sich Martina Hinrichs und Madeline Siebert vom Landratsamt Lörrach über die Förderentscheidung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die beiden Mitarbeiterinnen begleiten und beraten Gemeinden und Projektträger intensiv und stellen so die gute Antragsqualität im Landkreis sicher.

Sonderprogramm Dorfgasthäuser / Grundversorgung


Neben den üblichen Bereichen Wohnen und Arbeiten ist dieses Jahr der Fokus auf Gasthäuser neu. In der aktuellen Ausschreibung des Landes heißt es dazu: „Die Gastronomie dient besonders im Ländlichen Raum nicht nur der Versorgung und Verpflegung der Bevölkerung, sondern ist für die Menschen vor Ort auch wichtiger Treffpunkt für gesellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen. Dorfgasthäuser sind ein Kulturgut, das erhalten werden muss. Sie stärken die Lebensqualität und Vitalität unserer Dörfer. Vor allem Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien sind weitere wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung. Aber auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe können zur Grundversorgung zählen“.

Neben der Grundversorgung gibt es noch eine weitere Neuerung mit ebenfalls hoher Priorität: die Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich.

Auf den Internetseiten des Landkreises Lörrach (www.loerrach-landkreis.de/elr) sind die aktuellen ELR-Flyer mit grundlegenden Förderinformationen zu finden, ebenso ein Link auf die Regierungspräsidien, wo die Antragsunterlagen heruntergeladen werden können. Für Rückfragen stehen zur Verfügung: Martina Hinrichs und Madeline Siebert (Stabsstelle Strukturpolitik & Tourismus, Telefon: 07621/410-3010 und -3011, E-Mail: martina.hinrichs(at)loerrach-landkreis.de, madeline.siebert(at)loerrach-landkreis.de) sowie die Rathäuser der Gemeinden im Ländlichen Raum.

Hintergrundinformationen zum Antragsverfahren


ELR-Anträge sind bei der eigenen Gemeinde zu stellen, die diese dann an das Landratsamt Lörrach und das Regierungspräsidium Freiburg weiterleitet.

Die Antragsfrist für Projekte der neuen Sonderförderlinie zum Thema dörfliche Gastronomie und Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen sowie für besonders dringliche Vorhaben, die aus der sogenannten Rückflussmittelrunde unterstützt werden, endet am 30. April; Interessenten sollten jedoch bis zum 15. März ihr Projektvorhaben bei der Gemeinde ankündigen. Die Förderbescheide liegen voraussichtlich Mitte Juni 2020 vor.

Die übliche Förderrunde für das ELR findet im Herbst statt. Antragsfrist in den Rathäusern ist hier voraussichtlich der 1. August. Das Landratsamt Lörrach und die teilnehmenden Städte und Gemeinden werden darüber rechtzeitig informieren.