Pressemitteilung

Vegetationsschutz von März bis September


Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Lörrach weist darauf hin, dass nur noch bis zum 29. Februar Zeit ist, Büsche, Sträucher und Hecken zu schneiden. Rodungsarbeiten und eventuelle Baumentfernungen sind bis dahin ebenfalls noch erlaubt. Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es nicht mehr gestattet, Bäume, Pflanzen und Gehölze zu entfernen, die als Nistplätze oder Lebensstätten für Vögel und andere wildlebende Tiere dienen.

„Für Maßnahmen, die unbedingt notwendig sind, zum Beispiel im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht, gelten Ausnahmen – sofern die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden“, erklärt Angela Klein vom Sachgebiet Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamts. „Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind jederzeit zulässig.“

Ziel des Schutzes der Grünbestände ist, die Lebensstätten wildlebender Tierarten zu erhalten und insbesondere Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit zu schützen. Gerade in stark besiedelten Gebieten sind private Gärten und Parks oft die letzte Rückzugsmöglichkeit für Tiere. Besonders Vögel sind zur Aufzucht ihrer Jungen auf Bäume, Hecken und Sträucher angewiesen. Nur wenn sie während dieser Zeit ungestört bleiben, können die Vögel ihre Jungen erfolgreich aufziehen. Insbesondere ältere Bäume sind wichtig für gefährdete Tierarten. „In der Höhle und Spalten ziehen Vögel und auch Fledermäuse ihren Nachwuchs groß. Zahlreiche Insekten, die für verschiedene Tiere als Nahrungsquelle dienen, sind auf Totholz angewiesen“, informiert Angela Klein. Bei älteren Bäumen genüge oft ein Rückschnitt, um sie gefahrlos stehen zu lassen und den Lebensraum für bedrohte Arten für einige weitere Jahre zu erhalten.