Pressemitteilung

Betreuungsangebote für Privatwaldbesitzer ab 2020



Auch nach Inkrafttreten der Forstneuorganisation 2020 können Privatwaldbesitzern ein umfassendes wie auch kostengünstiges Beratungs- und Betreuungsangebot des Fachbereichs Waldwirtschaft nutzen. Die Forstreviere bleiben ebenfalls wie bisher bestehen. Wenn Privatwaldbesitzer Beratung oder Betreuung bei der Bewirtschaftung ihres Waldes wünschen, steht ihnen somit weiterhin der für die betreffende Gemarkung zuständigen Forstrevierleiter als erster Ansprechpartner zur Verfügung.

Beratung durch die Forstbezirke oder den Forstrevierleiter ist nach wie vor kostenlos.


Für Kleinprivatwald bis 50 ha ist weiterhin fallweise Betreuung (Betreuung im Bedarfsfall) durch die Forstverwaltung möglich. Hierbei kann es sich um das Auszeichnen, Sortieren und Aufnehmen von Holz (Holzliste) sowie die Organisation von Forstbetriebsarbeiten handeln. Dafür müssen die Privatwaldbesitzer wie bisher Kostenbeiträge zahlen. Abrechnungsgrundlage sind jedoch künftig stets die Arbeitsstunden, die der Forstrevierleiter für den Privatwaldbesitzer tatsächlich aufgewendet hat. Berechnet werden 28,28 EUR/Stunde. Dieser Stundensatz enthält bereits die Umsatzsteuer und ist deshalb so günstig, weil das Land dem Landkreis 70 % der tatsächlichen Kosten als so genannte „institutionelle Förderung“ zurückerstattet.
Für fallweise Betreuung durch private Dienstleister zahlt das Land keine Zuschüsse.

Vertragliche Betreuung, die auch mit privaten Anbietern vereinbart werden kann und bis zu einer Betriebsgröße von 200 ha gefördert wird, gibt es in folgenden Varianten:

Waldinspektionsvertrag

  • Für Waldbesitzgrößen zwischen 2 und 30 ha, Laufzeit 10 Jahre, Förderung 70 %.
  • Der Waldbesitzer erhält jährlich einen Inspektionsbericht über den Zustand seines Waldes und gegebenenfalls Vorschlägen zu notwendigen oder zweckmäßigen Bewirtschaftungsmaßnahmen.
  • Solche Bewirtschaftungsmaßnahmen kann der Waldbesitzer dann als fallweise Betreuung orga-nisieren und durchführen lassen, eine Verpflichtung dazu entsteht durch den Vertrag aber nicht.

Treuhandvertrag

  • Für Waldbesitzgrößen ab 30 ha, Laufzeit 10 Jahre, Förderung 60 %.
  • Komplett-Betreuung aller Bewirtschaftungsmaßnahmen.

Holzerntevertrag

  • Für Waldbesitzgrößen ab 30 ha, Laufzeit 5 Jahre, Förderung 30-50 %.
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Holznutzung, einzeln oder als Gesamtpaket.

Näheres wird noch durch Verordnungen und Richtlinien des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher-schutz geregelt. Diese Bestimmungen können jedoch aus rechtlichen Gründen erst verabschiedet werden, wenn das neue Landeswaldgesetzt am 01.01.2020 in Kraft getreten ist.