Pressemitteilung

15 Jahre Jobcenter - Zwischenbilanz


Vor 15 Jahren wurde in Lörrach das Jobcenter ins Leben gerufen, eine Einrichtung, die gemeinsam von der Agentur für Arbeit und dem Landkreis getragen wird.

Die Kooperation soll vor allem denjenigen Menschen helfen, die Grundsicherung beziehen, indem die staatlichen Unterstützungsangebote gebündelt und aufeinander abgestimmt werden.

Haupteingang Jobcenter Lörrach

Neben den Kosten der Unterkunft bringt der Landkreis die sozialen Eingliederungsleistungen in das Jobcenter ein, und mit der Einrichtung einer Schuldnerberatung, Sprechstunden des sozialpsychiatrischen Dienstes und der Suchtberatung vor Ort in den Räumen des Jobcenters sind sehr früh Standards geschaffen worden, die Erfolge gezeigt haben.

Der überwiegende Teil der arbeitslosen Menschen in Deutschland wird in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, also von einem Jobcenter, betreut. Im Jahresdurchschnitt 2019 lag der Anteil der Arbeitslosen im SGB II an allen Arbeitslosen bei zwei Drittel. Der Landkreis Lörrach weicht von dieser Entwicklung ab. Waren 2005 noch 53 Prozent im Jobcenter arbeitslos gemeldet, sind es 2019 nur noch 44 Prozent.

Arbeitslosigkeit ist also keine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld II. Ein Großteil (4.210 im Jahresdurchschnitt 2018) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist gar nicht arbeitslos. 

Erwerbstätige Leistungsberechtigte sind Menschen, die zu ihrem Einkommen  zusätzlich Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. In der öffentlichen Diskussion werden sie häufig als „Aufstocker“ bezeichnet.

Zu diesem Personenkreis gehören Menschen, deren Einkommen entweder nicht zum Leben reicht, die an einer Fördermaßnahme teilnehmen oder sich beispielsweise familiären Pflichten, wie Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen, widmen.

Auffällig ist vor allem, dass anteilig mehr Frauen (55 Prozent) als Männer aufstocken. Es sind nach wie vor sehr häufig Frauen, die sich aufgrund von familiären Pflichten vorübergehend vom Arbeitsmarkt zurückziehen.

Rund ein Viertel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist erwerbstätig. Jedoch geht nur etwas mehr als die Hälfte (53 Prozent) dieser Personen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach und davon wiederum nur rund ein Drittel in Vollzeit.

So wie die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (-25 Prozent) verzeichneten auch die erwerbstätigen Leistungsberechtigten (-22 Prozent) in den vergangenen Jahren einen kontinuierlichen Rückgang.