Pressemitteilung

Wohnpark an der Kander: Landratsamt genehmigt Fristverlängerung für drei Doppelzimmer bis 2026


In der Angelegenheit „Wohnpark an der Kander“ hat das Landratsamt Lörrach nun über die Anträge des Geschäftsführers Harald Preinl entschieden. So wird die Übergangsfrist für die Nutzung von drei Doppelzimmern bis Mitte 2026 verlängert. Hier besteht die Möglichkeit durch geringfügige Umbaumaßnahmen die erforderliche Mindestwohnfläche von 22 m² zu erreichen, die für eine Fristverlängerung vorgeschrieben ist. Da die anderen 23 Doppelzimmer unter 22 m² groß sind und auch nicht umgebaut werden können, ist das Landratsamt gezwungen, die beantragte Fristverlängerung für die restlichen Zimmer abzulehnen. Dies war Herrn Preinl nach in zahlreichen Gesprächen mit der Heimaufsicht des Landkreises bereits mitgeteilt worden, da die Gesetzeslage der Landesheimbauverordnung hierzu eindeutig ist. Die betroffenen Zimmer sind nun sukzessive abzubauen, indem freiwerdende Doppelzimmer nur noch als Einzelzimmer nachbelegt werden dürfen. Die Befürchtung, dass nun Paare kurzfristig getrennt werden, ist daher nicht begründet. Und auch künftig wird es Menschen weiterhin freistehen, sich Schlaf- und Wohnraum zu teilen; die Landesheimbauverordnung ermöglicht explizit Wohneinheiten von zwei Zimmern mit einem gemeinsamen Schlafzimmer.

Im Sinne der Heimbauverordnung sind ebenfalls die Vorgaben für die Wohngruppengröße bei allen drei Wohngruppen überschritten. Zudem sind keine mit Küchengeräten ausgestattete Wohngruppenküchen und Hauswirtschaftsräume vorhanden. Hier wird gemäß Antrag ebenfalls eine Übergangsfrist bis Mitte 2026 gewährt, um den Anforderungen der Landesheimbauverordnung nachkommen zu können.

Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder eine grundsätzliche Existenzgefährdung durch die angeordneten Maßnahmen und die Verringerung der Bettenzahl liegt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen nicht vor. Wie bereits im Vorfeld gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Pflegeheims erörtert wurde, reichen auch bei einem Abbau von Pflegeplätzen die Refinanzierungsmittel aus den Investitionskostensätzen bereits zum jetzigen Zeitpunkt aus, um die Zins- und Tilgungskosten des Heimes zu decken. Zusätzlich gibt es erhebliche Verhandlungspotentiale im Bereich der Refinanzierung der Personalkosten sowie der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, auf die die Heimaufsicht ebenfalls bereits hingewiesen hat. Für die Betreiber anderer vergleichbarer Einrichtungen im Landkreis, die sich rechtzeitig und unter teilweise großen wirtschaftlichen Anstrengungen um eine Umsetzung der Landesheimbauverordnung bemüht haben, wäre es darüber hinaus nicht vermittelbar, würde der Wohnpark an der Kander nicht ebenso alle zumutbaren Möglichkeiten ausschöpfen.

Wie üblich besteht für den Heimbetreiber nun die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.
 
Hintergrund
Mit der Landesheimbauverordnung, die nun nach einer Übergangszeit von zehn Jahren für die Heimbetreiber in Kraft ist, sind künftig Doppelzimmer nicht mehr mit dem Bedürfnis nach einer geschützten Privat- und Intimsphäre vereinbar. In der Lebensrealität der Pflegeheime sind viele Bewohner nicht mehr mobil und auf Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl angewiesen. Die geforderte und notwendige Barrierefreiheit für die Bewohner kann in Doppelzimmern unter 22m² keinesfalls gewährleistet werden. Bei der Pflege schwerst pflegebedürftiger Menschen, bei denen eine Pflege zudem durch zwei Pflegekräfte erforderlich ist, ist bei derart beengten Platzverhältnissen eine Pflege erschwert. Auch der Einsatz von technischen Hilfsmitteln wie Liftern ist in dieser Situation nahezu unmöglich. Neben dem Schutz der Bewohner ist damit auch der Arbeitsschutz für die Pflegekräfte tangiert.

Dass die Landesheimbauverordnung neben vielen anderen Maßnahmen mit der Abschaffung der Doppelzimmer einem allgemeinen Bedürfnis der Pflegebedürftigen nachkommt, zeigt sich in der Praxis deutlich: In Heimen gibt es regelmäßig Wartelisten für Einzelzimmer, während trotz angespannter Platzsituation Doppelzimmer zum Teil gar nicht belegt werden können.