Pressemitteilung

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Handicap und seine Tücken…


Der Countdown für die Einführung der dritten – vielleicht wichtigsten – Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderungen (kurz BTHG) läuft. In knapp fünf Monaten ändert sich Grundlegendes in der Hilfe für behinderte Menschen. Die Eingliederungshilfe wird aus dem Sozialhilferecht herausgelöst und in ein eigenes Gesetzbuch (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) überführt. Die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen soll zukünftig am individuellen Bedarf ausgerichtet werden und nicht mehr an eine bestimmte Wohnform geknüpft sein. Menschen mit Behinderungen sollen durch ein Mehr an Leistungen größere Auswahlmöglichkeiten haben. Letztlich, so ist das Reformziel, sollen Menschen mit Behinderungen ihre Wünsche stärker einbringen und selbstbestimmter leben können. Zweifelsohne handelt es sich hier um nichts weniger als einen Systemwechsel.

Dass ein solcher Systemwechsel für alle Beteiligten – Kommunen, Träger der Behindertenhilfe und Menschen mit Behinderungen bzw. ihre rechtlichen Betreuer – eine Herausforderung bedeutet, steht außer Frage. So sind letztere derzeit aufgefordert, den Übergang aktiv mitzugestalten, in dem sie z.B. Anträge neu stellen, Konten- und Daueraufträge einrichten, Mietverträge neu unterschreiben müssen.

Gerade hier und jetzt sieht es die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) der Fritz-Berger-Stiftung - ein seit 01.10.2018 bestehendes neues Beratungsangebot für Menschen mit Handicap – als ihre Aufgabe an, Ratsuchenden bei Fragen zum BTHG und seiner Umsetzung zu helfen.

Darüber hinaus berät die EUTB Menschen mit (drohenden) Behinderungen, Angehörige und rechtliche Betreuer*innen zu allen Fragen rund um die Themen Behinderung und Teilhabe. Die EUTB möchte Ratsuchenden helfen, sich zu orientieren und nach individuellen Lösungen zu suchen. Ein weiteres Ziel der EUTB ist es, Menschen zu helfen, Wege im Dschungel der unterschiedlichen Paragraphen und Bestimmungen zu finden, damit sie die richtige Unterstützung für sich finden können.

Die Beratung erfolgt unabhängig von denjenigen, die Leistungen bezahlen und erbringen, ergänzend zu allen anderen Beratungsangeboten und ist kostenfrei.
Gesetzlich verankert im IX. Sozialgesetzbuch, durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert, ist die Teilhabeberatungsstelle in Lörrach eine Erweiterung des bereits bestehenden Beratungsangebotes der Fritz-Berger-Stiftung. Sie ergänzt damit das Beratungsangebot für ältere Menschen und Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörigen, sowie die ehrenamtliche Wohnberatung und den ehrenamtlichen Besuchdienst des ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung.

Menschen, die sich bezüglich des BTHG, aber auch bezüglich anderer Fragen der Teilhabe von Menschen mit Handicap beraten lassen möchten, können sich an die EUTB-Beraterinnen Nadine Schulze und Regine Barth wenden. Beratungen sind in der Regel auch zeitnah möglich. Die Kontaktaufnahme kann sowohl telefonisch (Tel. 07621 4105036 oder 4105037), als auch per Email (eutb(at)fritz-berger-stiftung.de) erfolgen. Persönlich sind die Beraterinnen zu den folgenden Öffnungszeiten erreichbar: Mo., Di. und Freitag von 9 - 13 h und Do. von 15 - 18h.

Die EUTB der Fritz-Berger-Stiftung befindet sich am Chesterplatz 9 inmitten von Lörrach. Der Zugang zum Beratungsbüro im 2. OG ist barrierefrei erreichbar.
 
Verfasser: EUTB der Fritz-Berger-Stiftung Lörrach