Pressemitteilung

Haushaltsrede der Landrätin


Sehr geehrte Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte,

es ist kaum zu glauben, dass im Frühjahr des Jahres 2019 schon wieder die Kommunalwahlen stattfinden und dieses der letzte Kreishaushalt ist, den die 2014 gewählten Kreisrätinnen und Kreisräte beschließen. Auch die Wahl des Landrats bzw. der Landrätin steht im Dezember 2019 an. Diese Person wird jedoch schon von dem neu konstituierten Kreistag gewählt werden.

1. Was hat der von 2014 bis 2019 amtierende Kreistag erreicht?
Ausgehend noch vom 2009 konstituierten Kreistag und der Zukunftsstrategie „Gemeinsam Zukunft gestalten – Landkreis Lörrach 2025“ hat dieser Kreistag die Zukunftsstrategie mit den besonderen Schwerpunkten des Verwaltungshandelns festgelegt und dabei die strategischen Handlungsschwerpunkte jährlich überprüft, Zielsetzungen angepasst und entsprechend priorisiert. Die nachhaltige Stärkung des Landkreises Lörrach als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum ist und war dabei einer der übergreifenden Leitsätze, wobei der Mensch und die Region in ihrer Vielfalt im Mittelpunkt stehen sollten. Die sich aus den städtischen und ländlichen Räumen ergebenden Gegensätze und Stärken sollen positiv genutzt werden und dabei die finanzielle Stabilität des Landkreises und seiner Städte und Gemeinden das Fundament des zukunftsgerichteten Handelns sein. Hierzu ist das vertrauensvolle Miteinander von Städten und Gemeinden mit dem Landkreis erforderlich. Die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben erfordern in der gesamten kommunalen Familie leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Als im Jahr 2015 nach einer Klausurtagung die Leitsätze für die Themenkomplexe Verkehr und Mobilität, Soziales und Familie, Bildung, Wirtschaft und Strukturpolitik sowie Gesundheit, Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie Kultur und Sport gefasst wurden, hat noch niemand geahnt, dass neben diesen Herausforderungen eine große Anzahl von Flüchtlingen in den Landkreis kommen würde, die es galt, erst zu versorgen, unterzubringen und zu integrieren.

Vielen Menschen in unserer Bevölkerung ist nicht bewusst, welches große Aufgabenspektrum vom Kreistag im Blick zu behalten ist. Insofern möchte ich im Namen der Verwaltung und der Beteiligungen des Landkreises dem Kreistag unsere hohe Anerkennung dafür aussprechen, dass selbst in diesen Zeiten die strategischen Ziele weiter vorangetrieben wurden und mit größter Flexibilität auf den Flüchtlingszustrom reagiert wurde, indem personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt wurden und mit viel Einfühlungsvermögen über die Unterbringung der Menschen in Gemeinschaftsunterkünften entschieden wurde. Dabei hat der Kreistag ausdrücklich auf die Beschlagnahme von Mehrzweck- und Sporthallen verzichtet und sich für Lösungen entschieden, die sozialverträglich waren und erste Integrationsschritte erlaubten.

Aufgrund insgesamt positiver gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen sowie einer guten Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage ist es diesem Kreistag mit einer konsequenten Haushaltspolitik und einer nachhaltigen Steuerung auf der Basis der strategischen Ausrichtung des Landkreises gelungen, auch die finanziellen Herausforderungen gut zu meistern. So wurde der Qualität des Schienenverkehrs im Landkreis ein besonderes Augenmerk gewidmet und die unterschiedlichen Themen auf der Oberrheinbahn, der Hochrheinstrecke, der Wiesentalstrecke und der Kandertalbahn erörtert, die Weiterplanung und der Ausbau der A98 vorangetrieben, der Nahverkehrsplan beschlossen und stetig fortgeschrieben, das Kreisstraßenprogramm 2016 – 2020 ebenso entwickelt wie das Radverkehrskonzept, die Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards begleitet und das Klimaschutzkonzept erstellt. Konsequent wurde die Strukturpolitik durch die Förderung zahlreicher Projekte in den Gemeinden ausgebaut. Die Dezentralisierung des Markus-Pflüger-Heims wurde beschlossen sowie Maßnahmen zur Umsetzung der Landesheimbauordnung mit dem Ziel, Zweibettzimmer in den Pflegeheimen abzuschaffen, ergriffen.

Die Sozialstrategie ist mit ihren Maßnahmen kontinuierlich evaluiert und die Fortschreibung beschlossen worden. Zahlreiche Resolutionen und Beschlüsse zur Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und -integration sind gefasst, ein integriertes Rahmenkonzept Kinderschutz und zahlreiche Teilhabepläne (2 b, 3, 5) beschlossen. Der Regionale Schulentwicklungsprozess wurde geführt und die erforderlichen Baumaßnahmen ebenso auf den Weg gebracht wie Planung und Bau des 2. Standorts Landratsamt. Die Beschlüsse für die Planung, den Bau und die Finanzierung des Zentralklinikums sowie die Fusion mit dem St. Elisabethenkrankenhaus wurden gefasst. Doch nicht nur die stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung steht im Fokus. Die prospektive Bedarfsplanung zur hausärztlichen Versorgung wurde beschlossen und für die fachärztliche und psychiatrische Versorgung in Auftrag gegeben. Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach wurde gegründet und der Breitbandausbau im Landkreis so vorangebracht, dass Ende 2019 das Backbone-Netz wohl fertiggestellt ist. Im Bereich der Abfallwirtschaft erfolgten die Beschlüsse über die Konzeption der Einführung der Bioabfallerfassung, den Neubau des Recyclinghofs Herten, der Grundsatzbeschluss über die Planung und den Ausbau des Abschnitts III C und die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts.

Für eine leistungsfähige Verwaltung wurden zahlreiche Organisationsunter-suchungen in Auftrag gegeben, die Verwaltungsdigitalisierung gestartet und verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Themen der Fachkräftebindung und -gewinnung zu befördern. Bei nahezu allen Themen war die demografische Entwicklung mit im Blick. In den nächsten Jahren wird das Thema der Digitalisierung weitaus stärker in den Vordergrund treten.

2. Verhältnis zwischen den Gemeinden und Städten und dem Landkreis
Der Landkreis profitiert mit zweijährigem Zeitverzug über die der Kreisumlage zugrundeliegenden Steuerkraftsummen von der positiven konjunkturellen Entwicklung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Steuerkraftsummen stiegen im Landkreis Lörrach von 316.905.985 Euro um 7,09 % auf 339.371.915 Euro an und damit überdurchschnittlich im Vergleich zum Landesdurchschnitt (+ 5,85 %). Dieses zeigt, dass insbesondere auch die kreisangehörigen Gemeinden und Städte in den vergangenen Jahren eine gute konjunkturelle Entwicklung haben verzeichnen dürfen. Zudem partizipieren die Gemeinden und Städte an dem 5-Milliarden-Paket des Bundes, welches eine Entlastung der Kommunen ab 2018 vorsieht, in besonderem Maße. Im Jahr 2019 fließen von der 5- Milliarden-Bundesentlastung 318 Mio. Euro an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (Das entspricht 75,7 %, während die Landkreise nur 102 Mio. Euro (24,3 %) erhalten). An diesen Beträgen lässt sich die Diskrepanz zwischen Entlastung einerseits und Aufgabenträgerschaft andererseits erkennen. Für den Landkreis Lörrach bedeutet dies 2019, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit 7 Mio. Euro einen Großteil der Entlastungen erhalten, obwohl bei ihnen keine Aufwendungen für Sozial- und Jugendhilfeleistungen entgegenstehen, während sich der Kreis mit einem kleinen Anteil von 2,92 Mio. Euro Entlastung begnügen muss. Dass die Bundesmittel, welche an die Städte und Gemeinden fließen, im Kreishaushalt fehlen, wird auch daraus ersichtlich, dass dieser Entlastungsbetrag nur ca. die Hälfte der Steigerung des sozialen Zuschussbedarfs ohne die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 5,14 Mio. Euro kompensiert. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der Zuschussbedarf für die Teilhaushalte 6 und 7 Soziales und Jugendhilfe mit 109.142.000 Euro deutlich höher als die Erträge aus der Kreisumlage (105.205.300 Euro) liegen. Bei einem landesweiten Kennzahlenvergleich vergleicht man sogar die Kennzahl „Nettoressourcenbedarf Soziales“ mit der Kennzahl „Erträge aus der Kreisumlage“. Würden wir dieses tun, dann läge der für 2019 geplante Nettoressourcenbedarf Soziales beim Landkreis Lörrach bei sogar 117 Mio. Euro, während die Kreisumlage nur einen Ertrag von rund 105 Mio. Euro erbringen wird.
 
Ich führe dieses nicht aus, weil ich den Gemeinden nicht die entsprechenden Entlastungen gönnen würde – ganz im Gegenteil! Uns ist bewusst, welchen Herausforderungen sich die Gemeinden in den nächsten Jahren stellen müssen. Doch bitten wir auch zu sehen, dass die Kreisumlage nicht etwa zu hoch angesetzt ist. Wir achten in diesem Jahr wie auch in den vergangenen Jahren darauf, dass ein ausgewogenes Verhältnis besteht. Die kreisangehörigen Gemeinden und Städte profitieren mit gut 2/3 an den Steuerkraftsummen und der Landkreis mit knapp 1/3. Ausgehend von 2013 wurde der Hebesatz um über 3 Prozentpunkte gesenkt. Schlussendlich fließen die Leistungen des Landkreises in allen Bereichen den Bürgerinnen und Bürger zu, die in unseren Gemeinden und Städten wohnen.
 
Auch die Gemeinden und Städte haben sich in den vergangenen Jahren erheblichen Herausforderungen stellen müssen. Neben den Themen der Kinderbetreuung und der Anschlussunterbringung der Geflüchteten ist der Wohnraummangel im Landkreis herausforderndes Thema. Insofern ist im Rahmen der kommunalen Solidargemeinschaft auf eine ausgewogene Lastenverteilung zu achten. Die Gemeinden und Städte verfolgen insbesondere die Entwicklung der Kreisumlage mit besonderem Interesse und dem Ziel, diese möglichst gering zu halten. Diese Zielsetzung verfolgt auch der Kreistag und die Verwaltung.
 
3. Rahmen und Annahmen für den Haushalt 2019
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wird der Hebesatz für die Kreisumlage in diesem Jahr ca. 1 % unter dem von 2018, folglich zwischen 31,26 und 31,0 v. H. liegen. Das entspricht 464 €/EW und beträgt 18 €/EW mehr als 2018 (446 €/EW). Die Differenz i. H. v. 869.100 Euro liegt zwischen Variante 2 und 3 des vom Kreistag zu beschließenden Haushaltsentwurfs für das Jahr 2019. Im vergangenen Jahr waren nur wenige Maßnahmen in der Variante 3, da sich aus gesetzlichen oder vertraglichen Aspekten für diese eine Bindung ergeben hatte. In diesem Jahr befinden sich zahlreiche Maßnahmen in der Variante 3, die von der Verwaltung als notwendig erachtet werden, aber bisher nicht bindend festgeschrieben und somit einer politischen Entscheidung zugänglich sind.
 
Der Kreistag hat erkannt, dass es für die Umsetzung der von ihm gesetzten Ziele qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedarf. Deswegen wird der Mitarbeitergewinnung eine sehr hohe Priorität eingeräumt, zumal aufgrund des Fachkräftemangels ein starker Konkurrenzkampf um die Mitarbeiterschaft zwischen allen Arbeitgebern in Verwaltung, Wirtschaft und Handwerk entstanden ist. Folglich muss sich der Landkreis Lörrach als guter Arbeitgeber positionieren. In den vergangenen zwei Jahren ist es in 96 % der Fälle gelungen, im ersten Ausschreibungsverfahren eine Stelle passend zu besetzen und dadurch Vakanzen weitestgehend zu vermeiden. Qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, aber auch Mitarbeitende haben höhere Anforderungen und erwarten moderne Arbeitsbedingungen von ihren Arbeitgebern. Insofern sind wir dem Kreistag für die strategischen Konzepte zur Personalbindung und die Zurverfügungstellung von Mitteln für die operativen Maßnahmen dankbar. Die Rezertifizierung der Auditierung beruf + familie steht 2019 an. Auch unsere Führungskräfteweiterentwicklung wird kontinuierlich vorangetrieben und die Kommunikationskultur weiterhin verbessert. Der Bau des 2.Standorts Landratsamt für das Sozial- und Jugenddezernat wird ein Anfang für die Schaffung guter räumlicher Rahmenbedingungen sein, die das organisatorisch Nutzbringende mit den veränderten Erwartungen der Beschäftigten vereinen. Dieses wird insbesondere durch Konzepte zum mobilen Arbeiten und zum Ausbau von Telearbeitsmöglichkeiten, aber auch dem Angebot zum betrieblichen Gesundheitsmanagement geschehen.
 
In Zukunft wird die Digitalisierung der Verwaltung eine noch größere Rolle spielen, mit der sich der im nächsten Jahr zu wählende Kreistag vertiefter auseinandersetzen wird. Wir verfolgen das Ziel, mit Hilfe digitaler und vernetzter Informationstechnologien die internen Verwaltungsprozesse einfacher und effizienter zu gestalten und damit die Grundlage dafür zu schaffen, dass unsere Dienstleistungen den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen eines E-Governmentkonzeptes perspektivisch online bzw. medienbruchfrei zur Verfügung gestellt werden können. Die digitale Transformation unserer Dienstleistungen ist ein Großprojekt, das nicht unterschätzt werden darf.
 
Auch wenn der Bau unseres 2. Standorts eine historische Chance ist, transparente und flexible Raumgestaltungen umzusetzen, ist der Bau mit einem Kostenvolumen von ca. 31 Mio. Euro und der geplanten Fertigstellung für 2021 ein großes Projekt. Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten eine freundliche und offene Gestaltung der Räumlichkeiten, um ihre Anliegen regeln zu können, während die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf sich verändernde Rahmenbedingungen in der modernen Arbeitswelt setzen.
 
In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Stellenplanentwurf hinweisen, der die Stellenstreichung von 49,83 Stellen vorsieht und einen zusätzlichen Stellenbedarf von 31,11 Stellen. Im Stellenplan 2018 waren 964,18 Stellen vorgesehen, im Stellenplanentwurf 2019 945,46 (effektiv ein Minus von 18,72 Stellen).
 
Trotz allem steigen die Personalaufwendungen um 2.181.300 Euro. Dabei sind die aktuell bekannten Stellen, welche im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden sollen, inkludiert. Vorab wurden Kürzungen des Personalaufwands für die neuen Stellen in Höhe von knapp 291.000 Euro vorgenommen, da wir davon ausgehen, dass zahlreiche Stellen erst im 2. oder 3. Quartal 2019 besetzt werden können. Zudem wurde wiederum eine pauschale Kürzung in Höhe von 750.000 Euro für Vakanzen im Rahmen von Fluktuationen und Langzeiterkrankungen über den gesamten Personalaufwand vorgenommen und andererseits mit einer tariflichen Steigerung von 2,5 % hochgerechnet.
 
Aus der Fortschreibung der Zukunftsstrategie Landkreis Lörrach 2025 werden zusätzliche Mittel in Höhe von 2.222.200 Euro aufwandswirksam im Ergebnishaushalt und 27.100 Euro investiv im Finanzhaushalt veranschlagt. Einen Großteil davon machen die energetischen Sanierungsmaßnahmen mit 1.059.000 Euro aus. Daneben steht die Umsetzung des Nahverkehrsplans und ein neu abzuschließender ÖPNV-Fördervertrag mit insgesamt 343.200 Euro sowie die Erhöhung der bezuschussten Stellen im Bereich der Sozialarbeit mit 193.200 Euro zu Buche. Außerhalb der Strategie werden zusätzliche Maßnahmen in Höhe von 1.628.400 Euro im Ergebnishaushalt anstehen, wovon aber 1.045.000 Euro im Bereich der steigenden Bauunterhaltungskosten liegen, wovon wiederum über den kommunalen Sanierungsfonds Maßnahmen gefördert sind.
 
Der soziale Zuschussbedarf der Teilhaushalte 6 und 7 (Transferleistungen) wächst von 2018 auf 2019 um 3.334.900 Euro auf 82.730.700 Euro. Hier gilt es zu berücksichtigen, dass in diesem Jahr erstmalig und zunächst nur temporär in dieser Höhe Landesmittel für nicht mehr im Rechtsinne als vorläufig untergebracht geltende Flüchtlinge in Höhe von 3.045.300 Euro sowie ein Ausgleich für die durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes entstehenden Mehrkosten in Höhe von 824.300 Euro dem Haushalt zugutekommen. Die Steigerung setzt sich im Wesentlichen aus den Bereichen Hilfe zur Pflege aufgrund der Neuregelung des Pflegestärkungsgesetzes mit 1.934.500 Euro, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch den Wegfall der Bundesbeteiligung für die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterbringung und die stark gestiegenen durchschnittlichen Kosten pro Bedarfsgemeinschaft um 1.594.600 Euro zusammen. Die Eingliederungshilfe wird mit 1.572.700 Euro mehr budgetiert, resultierend aus steigenden Pflegesätzen und der Leistungsausweitung. Die Hilfen für Flüchtlinge nach dem AsylbLG, welche nach wie vor nicht im vollen Umfang von Land erstattet werden, schlagen mit 1.238.600 Euro zu Buche. Diese Hilfeart wird auch zukünftig mit dauerhaften Transferaufwendungen in Höhe von mehr als 6,7 Mio. Euro jährlich den Kreishaushalt belasten, sofern das Land nicht dauerhaft die teilweise Übernahme von Kosten gewährt, wie das nun für die Jahre 2017 und 2018 vorgesehen ist. Die Hilfen für junge Menschen und ihre Familien steigen um 1.133.000 Euro, da sich der veranschlagte rückläufige Zuschussbedarf nicht hat realisieren lassen. In den weiteren Hilfearten treten Belastungen in Höhe von knapp 74.000 Euro auf, die im Rahmen der Haushaltsberatungen erläutert werden.
 
Diesen Belastungen stehen aber auch Entlastungen für den Gesamtergebnis-haushalt 2019 gegenüber. So steigt der Kopfbetrag von 691 Euro (Plan 2018) auf 721 Euro 2019 und damit die Schlüsselzuweisungen gegenüber dem Plan von 2018 um 1.710.400 Euro auf 32.430.800 Euro. Weiterhin wirkt sich 2019 die etwas niedrigere, vom Landkreis zu zahlende FAG-Umlage mit 163.300 Euro aus. Die Einwohnerzuweisungen nach §11 Abs. 1 FAG steigen um 975.600 Euro, womit ein Teil der durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes entstehenden Mehrkosten vom Land abgegolten werden. Die Zuweisung nach § 11 Abs. 4 und 5 FAG erhöht sich um gut 233.000 Euro, während sich die KVJS-Umlage um knapp 130.000 Euro reduziert. Die Planansätze der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie Bußgelder wurden um insgesamt gut 800.000 Euro angehoben. Der Landkreis erhält für seine diversen Maßnahmen aus dem kommunalen Sanierungsfonds 343.200 Euro. Der Ansatz für die Schülerbeförderungskosten kann um knapp 438.000 Euro gesenkt werden.
 
Die Senkung der Kreisumlage 2019 um ca. einen Hebesatzpunkt wird insbesondere durch zwei Aspekte begünstigt. Das Land wird sich erstmals finanziell an den AsylbLG-Leistungen für Flüchtlinge beteiligen, die nicht mehr im Rechtsinne als vorläufig untergebracht gelten. Dafür erhalten die Stadt- und Landkreise 2018 und 2019 jeweils 134 Mio. Euro. Dieses bedeutet aufgrund der durchschnittlichen Zuweisungszahlen der Jahre 2015 bis 2017 für den Landkreis Lörrach eine Einnahme von 3.045.300 Euro.
 
Des Weiteren gesteht das Land den Stadt- und Landkreisen 50 Mio. Euro für die Jahre 2017 bis 2019 zur Abgeltung der Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu. Davon werden 8,6 Mio. Euro über die erhöhten Einwohnerzuweisungen nach § 11 Abs. 1 FAG ausgeschüttet. Die restlichen 41,4 Mio. werden nach den tatsächlichen Nettoaufwendungen für die Eingliederungshilfe der Jahre 2013 bis 2017 verteilt. Für den Landkreis Lörrach bedeutet dies einmalig eine Zahlung von 824.300 Euro.
 
Auf das 5-Milliarden-Paket des Bundes bin ich schon eingegangen. Konkretisierend möchte ich ausführen, dass sich die kommunalen Umsatzsteueranteile im Finanzausgleichsgesetz zu Lasten des Bundes und zugunsten der Länder um ca. 2,4 Mrd. Euro erhöhen, wovon in Baden-Württemberg 331 Mio. Euro 2019 ankommen und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach ca. 5,4 Mio. Euro erhalten werden. Um 1,6 Mrd. Euro werden 2019 die Landesquoten der KdU-Bundesbeteiligung im SGB II erhöht. Davon erhält das Land Baden-Württemberg 118 Mio. Euro und der Landkreis Lörrach eine Entlastung in Höhe von 2,306 Mio. Euro. Von der restlichen 1 Mrd. Euro gehen 120 Mio. Euro an das Land Baden-Württemberg, welches diese Summe über den allgemeinen FAG-Schlüssel verteilt. Der Anteil der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach beträgt überschlägig 1,56 Mio. Euro, während der Anteil des Landkreises bei ca. 0,62 Mio. Euro liegen wird.
 
Im Finanzplanungszeitraum ist weiterhin mit einem konstanten Anstieg des sozialen Zuschussbedarfs aus Transferleistungen zu rechnen. Insofern wird dieser auch in Zukunft die Entwicklung der Kreisumlage maßgeblich beeinflussen. Hier sitzen Städte, Gemeinden und der Kreis in einem Boot, da die Transferleistungen des Kreises direkt den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden und Städte zugutekommen. Um diese Entwicklung möglichst auch in Zukunft leistbar zu gestalten, wird derzeit die Sozialstrategie fortgeschrieben. Wir halten es für eine moderate Steigerung der finanziellen Belastungen der kommunalen Familie für unabdingbar, dass das Land wie mit der Empfehlung der gemeinsamen Finanzkommission begonnen, auch weiterhin in den Bereichen der AsylbLG-Leistungen für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung sowie die Übernahme der durch die Umsetzung des BTHG entstehenden Mehrkosten Landesmittel in kostendeckendem Umfang zur Verfügung stellt.
 
Lassen Sie mich zu den Investitionen kommen. Die Finanzierung der Investitionen des Kreishaushalts in Höhe von 67,1 Mio. Euro in den Jahren 2018 bis 2022 basiert auf einem Drei-Säulen-Modell aus Bestand an Liquidität (17,1 Mio. Euro), regelmäßiger Erwirtschaftung eines Zahlungsmittelüberschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit (22,6 Mio. Euro) und einer Darlehensfinanzierung (27,4 Mio. Euro).
 
Die größten Investitionsprojekte sind der Neubau des 2. Standorts des Landratsamtes mit ca. 31 Mio. Euro, die Umsetzung des Schulentwicklungsplans mit 13,2 Mio. Euro, die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke mit 10 Mio. Euro, die Aufstockung der Kapitalrücklage Kliniken 8,6 Mio. Euro, die Teilortsumfahrung Rümmingen mit 2,6 Mio. Euro, energetische Sanierungsmaßnahmen mit 1,2 Mio. Euro und der Fuhrpark der Straßenmeistereien mit 1,7 Mio. Euro.
 
Wie Ihnen bekannt ist, wird ein Darlehen für die Zahlung von 8,6 Mio. Euro in die Kapitalrücklage der Kreiskliniken GmbH für den Neubau des Zentralklinikums aufgenommen, so dass für die Tilgung ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von jährlich 860.000 Euro zu erwirtschaften ist. Die Übernahme von Bürgschaften mit einem Volumen bis zu 121 Mio. Euro für die historisch einmalige Situation des Neubaus des Zentralklinikums und des damit verbundenen immensen Investitionsvolumens wird bei der Bewilligung von weiteren Kreditaufnahmen des Kernhaushalts durch das Regierungspräsidium berücksichtigt werden.
 
4. Ausführungen zu den strategischen Schwerpunkten
a) Verkehr und Mobilität
Der Landkreis nimmt sich in 2019 und in den Folgejahren viel vor, um den öffentlichen Verkehr weiter zu stärken. Im Schienenpersonennahverkehr stehen wichtige Schritte für Großprojekte an:
 
So geht die Elektrifizierung und der Ausbau der Hochrheinbahn in eine entscheidende Phase. Der Planungs- und Finanzierungsvertrag für die Leistungsstufen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) mit der Deutschen Bahn ist zu vervollständigen. Die Finanzierungsbeiträge hierfür stammen aus dem INTERREG-Programm, vom Land Baden- Württemberg, von dem Kanton Basel-Stadt sowie den Landkreisen Waldshut und Lörrach.
 
Weiterhin soll die Wiesental-/Gartenbahn in ihrer Attraktivität durch die Schaffung der Grundlagen für die vom Land zugesagte Taktverdichtung zwischen Basel Badischer Bahnhof und Lörrach sowie darüber hinaus sowie weitere Haltepunkte, insbesondere am Zentralklinikum gesteigert werden. Hier sind die Mitfinanzierungsmöglichkeiten des Ausbaus durch Land und den Schweizer Bund zu verifizieren. Darüber hinaus sind weitere Angebots- und Qualitätssteigerungen aus dem Nahverkehrsplan Landkreis Lörrach zu prüfen. Insbesondere geht um die Integration von Schülerverkehrsverbindungen in ÖPNV- Regelverkehre und das Projekt „Dynamische Fahrgastinformationen“. Auf der Grundlage eines für den gesamten Landkreis/Verbund gestellten „Programm-Förderantrags“ beim Land soll gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die Ausstattung von Haltestellen mit Echtzeitanzeigen erfolgen. Dieses läuft vernetzt und parallel zu einer vom RVL geplanten Verbund-Echtzeit-App. Der Kreistag wird hierzu im Rahmen der Haushaltsberatungen über einen Zuschuss von 150.000 Euro investiv entscheiden. Insgesamt wendet der Landkreis 9 bis 10 Mio. Euro jährlich für den öffentlichen Verkehr auf, für den nur zum Teil Gegenfinanzierungen bestehen. In diesem Zusammenhang gilt es, demnächst genau zu verfolgen und ggfs. zu beeinflussen, wie das Land die Förderung des ÖPNV und die Verbundfinanzierung ab 2021 ausgestalten will. Wichtige weitere Infrastrukturprojekte in der Region liegen in der Hand anderer Träger und sind nicht unmittelbar von Finanzmitteln des Landkreises abhängig. Trotzdem begleitet dieser diese Projekte mit hohem Einsatz und Personalaufwand, um sie im Rahmen der einschlägigen Prozesse wie dem Bundesverkehrswegeplan, dem schweizerischen Stepp 2035, Bundes- und Landesstraßenbau und Schienenverkehrsmittel zu befördern und zu beschleunigen. Hier geht es insbesondere um die Abschnitte 5 und 6 der Bundesautobahn A98, die Bundesstraße B317 mit dem neuen Anschluss Zentralklinikum, der Kreuzung Hasenloch und der Zweibahnigkeit in Richtung Schopfheim sowie der Ertüchtigung des aktuellen Kreisels bei Steinen. Weiterhin wird der menschen- und umweltverträgliche Ausbau für Personen- und Güterverkehr der Rheintalbahn und der Gesamtausbau des S-Bahn-Netzes Basel begleitet. Mit dem Kreisstraßenprogramm 2016 bis 2020 wird ein Investitions- und Erhaltungsprogramm weiter bearbeitet. Ein Projektschwerpunkt wird dabei die Teilortsumfahrung Rümmingen sein, über die der Kreistag die Variantenentscheidung im November treffen wird. Der Radwegeausbau 2019 beinhaltet die Ausführungsplanung des Radwegs im Zuge der K6333 zwischen Minseln und der L193 bei Adelhausen und die Vorplanung des Radwegs im Zuge der K6336 zwischen Wiechs und Nordschwaben. Weiterhin wird im Zusammenhang mit dem Straßenbetriebsdienst die Umsetzung der hierfür neu festgelegten Standards betrieben. Die Betriebsabläufe sind anzupassen. Wir werden in der heutigen Sitzung darüber diskutieren. Eng begleitet werden die Untersuchungen für die Kandertalbahn
 
b) Soziales
Hierzu habe ich unter dem Stichwort der Be- und Entlastung des Kreishaushalts schon einiges aufgeführt. Die Aufwendungen im Sozialbereich Teilhaushalt 6 und 7 liegen gemäß der Planung bei insgesamt 177.491.000 Euro und damit unter dem Planungswert von 2018 mit 185.984.000 Euro. Der Zuschussbedarf (ordentliches Ergebnis für beide Teilhaushalte) liegt 2019 bei 109.142.000 Euro und ist somit – wie schon dargestellt – angestiegen. Die mit der Prognos AG 2012 erarbeitete Sozialstrategie zeigt positive Auswirkungen, wie die Berichte des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg zur Eingliederungshilfe und zu den Hilfen zur Erziehung in diesem Jahr ergeben hat. Von besonderer Bedeutung ist die Feststellung, dass sich die sozialstrukturellen Rahmenbedingungen im Landkreis seit 2011 deutlich verbessert haben. Dieses spiegelt sich auch bei der SGB II-Quote wider, die 2011 mit 5,5 % noch deutlich über dem Landesdurchschnitt mit 5,0 % lag, während aktuell die SGB II-Quote im Landkreis bei 4,7 % und dem Landesdurchschnitt bei 5,2 % liegt. Damit haben wir eine Verbesserung von 2011 bis 2018 um rund 14 % erzielt, während sich der Landesschnitt um 4 % leicht erhöht hat. Für die längerfristigen Folgen auf die Aufwendungen im Sozialbereich spielt die SGB II-Quote der Kinder unter 18 Jahren eine erhebliche Rolle. Diese lag im Jahr 2011 noch bei 7,6 % im Landkreis Lörrach und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt von 6,9 %. 2016 betrug die Quote bei uns nur noch 6,3 %, während der Landesschnitt sich auf insgesamt 7,7 % verschlechtert hat. Insofern bewegt sich der Landkreis Lörrach eindeutig gegen den Trend. Dieses ist als sehr positive Entwicklung für die Zukunftschancen von Kindern- und Jugendlichen in prekären Lebenssituationen zu bewerten. Ebenfalls gute Entwicklungen zeigen sich im Bereich der Ambulantisierung der Eingliederungshilfe und bei der Hilfe zur Pflege. Trotzdem ist die Sozialstrategie aus dem Jahr 2012 fortzuschreiben. Grundlegende gesetzliche Änderungen, die Einfluss auf den Zuschussbedarf bei den Sozial- und Jugendhilfeaufwendungen haben, wie die Pflegestärkungsgesetze und das Bundesteilhabegesetz, spielen hierbei eine ebenso gewichtige Rolle wie die Bewältigung der Auswirkungen der hohen Flüchtlingszugänge aus den Jahren 2015 und 2016. Der Prozess der Fortschreibung ist im Herbst dieses Jahres gestartet und umfasst die vier Themenfelder Jugendhilfe, SGB II, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe. Die Ergebnisse sollen im Kreistag im Mai 2019 vorgelegt werden. Vorsorglich wurden Mittel in Höhe von 200.000 Euro in Variante 3 zur Aufnahme in den Haushalt vorgeschlagen.
 
Ich verzichte an dieser Stelle darauf, konkret auf die Teilhaushalte 6 und 7 einzugehen, habe aber in der Anlage zur Haushaltsrede diese umfassend dargestellt, so dass auch eine Grundlage für die Beratungen im Jugendhilfeausschuss und Sozialausschuss gegeben ist.

c) Bildung
Neben der weiteren Umsetzung der Projekte im Rahmen der Regionalen Schulentwicklung stehen wichtige Schulsanierungsmaßnahmen an.
 
Im Zuge der Regionalen Schulentwicklung werden an der GWS Schopfheim 2019 die umfangreichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zum Abschluss gebracht werden. Für die GWS Rheinfelden wird der Erweiterungsbau umgesetzt, der vorwiegend für den Bereich Fahrzeugtechnik genutzt werden soll, der im Sommer 2020 von der GWS Lörrach nach Rheinfelden verlagert wird. Im Frühjahr 2019 soll mit dem Teilabriss der alten Werkstätten begonnen werden, um zügig mit den Rohbauarbeiten des Neubaus beginnen zu können. Weiterhin wird an der Gewerbeschule Rheinfelden zum Schuljahr 2019/2020 erstmals das BK PTA angeboten werden. Die Ausbildung geht über 2,5 Jahre. Dieses ist ein weiterer wichtiger Baustein der Berufsschullandschaft des Landkreises Lörrach. Im Bereich der Ausstattungen werden erhebliche Mittel zur Modernisierung aufgewendet. Große Anschaffungen stehen an der Gewerbeschule Lörrach für den Bereich Metalltechnik an. Der Gewerbeschule Schopfheim ist die Ausstattung der neu integrierten Abteilung SHK und Metallbau zu vervollständigen und die Planung für die Ausstattung der neuen Werkstätten für Fahrzeugtechnik in Rheinfelden zu planen und auszuschreiben. Zusätzlich stehen Sanierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 9 Mio. Euro in den nächsten Jahren an. Einige dieser Maßnahmen können vorgezogen werden, da der Landkreis für vier Schulsanierungsmaßnahmen Bewilligungsbescheide mit einer Gesamtfördersumme von 1,8 Mio. Euro erhalten hat, die derzeit und im nächsten Jahr umgesetzt werden. Damit können Sanierungsmaßnahmen mit einer Höhe von rund 4,2 Mio. Euro 2019 realisiert werden. Es handelt sich dabei um die Sanierung der sanitären Anlagen im Bau der Gewerbeschule Lörrach, der akustischen Sanierung von Klassenzimmern, der Austausch von
Brandschutztüren und Bodenbelegen in der Kaufmännischen Schule und in der Mathilde- Planck-Schule, der Ertüchtigung der Geschossdecken in F 90-Qualität in der Gewerbeschule Rheinfelden sowie Dachabdichtungsarbeiten, Fassaden-, Bauarbeiten und der Austausch der Fenster, Brandschutz- und Sonnenschutzmaßnahmen in der Gewerbeschule Schopfheim. Weiterhin wird die heute zu treffende Entscheidung über den Standort bzw. die Standorte der Sprachheilschule umzusetzen sein.
 
d) Wirtschafts- und Strukturpolitik
Der Kreistag hat mit Hilfe seines strukturpolitischen Förderprogramms zahlreiche gemeindliche Vorhaben unterstützt, die unmittelbar Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger haben.
 
Zudem setzt der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach die Errichtung des Backbone-Netzes und der Ortsnetze fort, so dass – wie schon ausgeführt – das Backbone- Netz sich 2019 deutlich dem Bauabschluss nähert. Der Fokus rückt damit zunehmend auf den Ortsnetzausbau und den Netzbetrieb, so die Steigerung der Anschlusszahlen und Bau- und Inbetriebnahme sämtlicher Aktivtechnikstandorte (POP). Dabei wird es besonders darauf ankommen, dass die Förderlandschaft sich positiv entwickelt. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie sich der Systemwechsel zur Förderung des Bundes konkret auswirken wird.
 
e) Gesundheit
Das Thema medizinische Versorgung ist bei der Gesundheitskonferenz stark im Fokus, und die ersten Maßnahmen zur „Nachwuchs-Offensive“ für den Bereich der Hausärzte werden umgesetzt. So hat gerade die Veranstaltung „Land Arzt Lieben Lernen“ stattgefunden. Weiterhin konnte bei den verantwortlichen Trägern im Gesundheitswesen, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigung, ein direkter Austausch erzielt und das Bewusstsein für die Problemstellung unserer Region geschärft werden.
 
f) Umwelt, Energie, Klimaschutz
Ende diesen Jahres wird die erste Rezertifizierung des Landkreises als EEA-Kommune im European Energy Award angestrebt. Mit dem neuen, noch zu beschließenden integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept gibt es eine wichtige Datengrundlage für das Erreichbare im Klimaschutz bis 2050. Es liegen damit Maßnahmenvorschläge vor, wie der Landkreis in einer engen Partnerschaft mit anderen Akteuren, insbesondere auch den Gemeinden und Städten noch mehr für die Energieeinsparung, die effizientere Nutzung von Energie und den Ausbau erneuerbarer Energieträger leisten kann. Diese Maßnahmen können schrittweise in regelmäßige energiepolitische Arbeitsprogramme des European Energy Awards überführt werden. Auch dieses wird der Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen beschäftigen.
 
g) Projekte/Maßnahmen außerhalb der Strategie
Im Bereich Arbeitsschutz, der Schülerbeförderung, KFZ-Zulassung und Führerscheine, aber auch dem Bereich Umwelt mit Gewässerschutz, Altlasten/Bodenschutz, Immissionsschutz und Anlagengenehmigung werden weitere wichtige Aufgabenfelder des Landkreises bespielt. So wird gerade ein Servicemodell im Bereich Baurecht und bei der Bußgeldstelle im Rahmen der Digitalisierung für unsere Bürgerinnen und Bürger eingeführt. Der Bauboom bringt im Fachbereich Baurecht eine stark erhöhte Antragslage mit sich und ist damit Garant für die städtebauliche Entwicklung im Landkreis. 2019 stehen die Kommunal- und auch die Europawahl an, die auch von den Kolleginnen und Kollegen entsprechend vorzubereiten und durchzuführen ist. Eine große Herausforderung könnte im nächsten Jahr die Afrikanische Schweinepest werden, da im Fall eines solchen Ausbruchs sehr viele Bereiche des Landratsamts betroffen sein werden, aber auch Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gemeinden.
 
Im Bereich der Landwirtschaft sind als Ausfluss des Klimawandels die Zunahme der extremen Witterungsereignisse zu verzeichnen. Hier ist nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch der Wald betroffen. Im Sommer 2018 führte die langanhaltende Trockenheit zu Problemen insbesondere für die Grünlandbetriebe, deren Futtermittel knapp wurden. Manche Viehhalter haben insofern ihre Viehzahlen bereits reduziert. Der Bund hat ein Soforthilfsprogramm Bund-Länder-Dürrehilfen aufgelegt, um existenzgefährdete Betriebe zu unterstützen. Diese Art der finanziellen Hilfen wird die Landwirtschaftsbehörde wohl auch in den kommenden Jahren beschäftigen. Zeitgleich ist die Auszahlung der Förder- und Ausgleichszahlungen der Landwirtschaft in Höhe von 12,5 Mio. Euro zu bewältigen.
 
Aufgrund der Neuorganisation der Forstverwaltung zum 01.01.2020 muss unser Ziel bleiben, eine ganzheitliche und flächendeckende Forstorganisation zu erhalten. Dieses wollen wir im Rahmen eines Kooperationsmodells mit den Gemeinden und Städten erreichen. Anfang 2019, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen durch das Land geklärt sind, werden insofern die Gespräche mit den Gemeinden und Städten fortgesetzt.
 
Beim Thema Artenschutz wurden Fortschritte erzielt. Manch ein Thema wie die Rückkehr des Wolfs erfordert großen Informationsbedarf, zumal die Ängste der Weidetierhalter hier absolut nachvollziehbar sind. Landwirtschafts-, Naturschutz- und Jagdverwaltung werden hier aufklärend zur Seite stehen.
 
5. Beteiligungen
a) Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Nachdem sich die Biotonne etabliert hat, erfolgt nun die gemeinsam mit dem Landkreis Waldshut ausgeschriebene Machbarkeitsstudie zur regionalen Bioabfallverwertung, um eine Umsetzung einer regionalen Lösung zu ermöglichen. Die Handlungsoptionen daraus werden 2019 zu diskutieren sein. Im Übrigen werden die schon genannten Maßnahmen fortgesetzt.
 
b) Eigenbetrieb Heime
Im Herbst 2019 wird der Anbau zur Umsetzung der Landesheimbauverordnung und damit die Schaffung von Einzelzimmern im Pflegeheim Markgräflerland umgesetzt sein. Die weiteren Maßnahmen im Rahmen der Dezentralisierung des Markus-Pflüger-Heims stehen 2019 mit dem Baubeginn für die neuen Pflegeheime in Schliengen und Hausen an sowie zahlreiche weitere Maßnahmen.

c) Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH
Die Schwerpunkte der Kliniken im Jahr 2019 liegen zum einen bei der Erstellung der Entwurfsplanung für das Zentralklinikum mit der Abgabe der HU-Bau im Herbst 2019, der Vorbereitung der Bankengespräche für die Finanzierung des Zentralklinikums und der Beginn der Umsetzung des Medizinischen Konzepts. Ganz besonders wichtig wird die Umsetzung eines neuen Organisationskonzepts mit Blick auf die Zusammenführung des St. Elisabethenkrankenhauses mit der Kreiskliniken GmbH sein. Dabei werden Personalentwicklungskonzepte ausgebaut. Ein wesentliches und wichtiges Unternehmensziel sind die Qualität und Patientenzufriedenheit. Diese sollen auf dem gleichen hohen Niveau erhalten bleiben und an den in der Patientenbefragung aufgezeigten Verbesserungspotentialen gearbeitet werden. Durch Ablaufoptimierung soll es auch zur Verbesserung der Produktivität kommen. Mit der geplanten Einführung des Pflegestärkungsgesetzes, einem der größten Eingriffe in der Finanzierung der Krankenhäuser seit Einführung der DRGs, ergeben sich Änderungen, die nach heutigem Stand zu Einbußen führen werden. So wird ab dem Jahr 2020 ein individuelles Pflegebudget ermittelt. Aus den bisherigen Fallpauschalen werden die Pflegekosten heraussepariert und vergütet. Unklar ist, welche genauen Personengruppen im Zuge der neuen Finanzierung gefördert werden. Dies wird erst im Jahr 2019 durch die Selbstverwaltung entschieden. Ein ganz zentrales Problem wird im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bisher überhaupt nicht berücksichtigt - das überdurchschnittliche Preis- und Lohnniveau im gesamten Land. Deswegen ist die Forderung der BWKG, dass der Landesbasisfallwert als die entscheidende Größe für die Finanzierung der Krankenhäuser in den realen Kosten abgebildet werden müsse. Insofern haben baden-württembergische Krankenhäuser im Vergleich zu solchen in anderen Bundesländern erhebliche Nachteile. Dieses und weitere Themen werden wir in der politischen Diskussion begleiten.
 
6. Ausblick
 
Sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,
mit dieser Rede wird nochmals das unglaubliche Aufgabenpotential des Landkreises deutlich, ohne dass nur ansatzweise alle Aufgaben genannt worden wären. Es zeigt aber auch auf, dass die politische Arbeit dieses Kreistages bei zahlreichen Themen Fortschritte erzielt hat. Dabei wurde immer auf eine ausgewogene Lastenverteilung innerhalb unserer Solidargemeinschaft mit den Gemeinden und Städten geachtet. Die Arbeit und Entwicklung des Landkreises ist niemals fertig und wird weiter zu gestalten sein, insbesondere die großen Herausforderungen der demografischen Entwicklung, der Digitalisierung und des spürbar werdenden Klimawandels. Der Kreistag wird bis zum Ende seiner Legislaturperiode auch hier noch weitere Zeichen setzen. Die Kolleginnen und Kollegen des Landratsamtes Lörrach, ihren Beteiligungen und Gesellschaften und ich ganz persönlich bieten dem Kreistag auch im nächsten Jahr hierfür eine vertrauensvolle und verlässliche Partnerschaft an. Gleiches gilt für unsere Gemeinden und Städte, mit denen wir viele Herausforderungen nur gemeinsam schultern können und wollen.
 
Wir bedanken uns beim Kreistag für die sehr erfolgreiche Arbeit und freuen uns auf eine konstruktive und faire Auseinandersetzung im Rahmen der Beratungen über den Haushaltsentwurf 2019.
 
Marion Dammann
Landrätin
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