Pressemitteilung

Landratsamt Lörrach erlässt Jägern die Trichinengebühr


Wilschwein Bildnachweis: pixabay.comVor dem Hintergrund der drohenden Afrikanischen Schweinepest übernimmt das Landratsamt Lörrach rückwirkend zum 1. Juli 2018 die Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen, die durch beauftragte Jäger erlegt werden.

Trichinellen sind Rundwürmer (Nematoden), die in ihrem Larvenstadium in der Muskulatur von Haus- und Wildschweinen vorkommen können. Um eine Übertragung auf den Menschen zu verhindern, waren Jäger bisher verpflichtet die vorgeschriebene Trichinenuntersuchung von Schweinefleisch selbst zu bezahlen

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hatte am 22. Juni einen Erlass herausgegeben, der die Befreiung der Jäger von diesen Gebühren vorsieht. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, die heimische Wildschweinpopulation verstärkt zu bejagen. Denn die Verringerung des Wildschweinbestandes ist eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen gegen die sich ausbreitende Afrikanische Schweinepest.

Das örtlich gesehen nächste Seuchenvorkommen der Afrikanischen Schweinepest befindet sich in Polen, etwa 300 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Die Infektion mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest führt sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung, die fast immer tödlich endet. Eine Einschleppung nach Deutschland hätte schwere Folgen für die Gesundheit der Wild- und Hausschweinebestände und in der Folge auch für die landwirtschaftliche Produktion. Für den Menschen ist der Erreger dagegen harmlos.