Pressemitteilung

Pflegestift Dr. Max Picard in Schopfheim schließt


Die Heimaufsicht des Landkreises Lörrach hat dem Pflegestift Dr. Max Picard in Schopfheim den weiteren Betrieb zum nächstmöglichen Zeitpunkt untersagt. Der Betreiber ProCurand GmbH beabsichtigt nun, die Einrichtung zum 31. März zu schließen. Mitarbeiter, Bewohner und Angehörige wurden heute Nachmittag (15. Februar) vom Betreiber über diesen Schritt informiert.

In ihrer Anordnung zur Betriebsuntersagung verweist die Heimaufsicht auf massive personelle Engpässe sowie unbesetzte Leitungspositionen, die zu weiteren strukturellen Probleme führten. So wurden seit November 2016 zum Teil gravierende Mängel in der Medikamentengabe, der Grundpflege, der Behandlungspflege und der Dokumentation festgestellt.

Trotz mehrerer Überprüfungen und Auflagen durch das Landratsamt im Januar, März, Juni und November 2017 konnte die Heimaufsicht vor Ort keine strukturellen Verbesserungen der Personal- und Pflegesituation erkennen. Daher ordnete sie heute am 15. Februar die Betriebsuntersagung an, da gesetzliche Mindeststandards der Pflege wiederholt und dauerhaft nicht erfüllt wurden. Eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Bewohner besteht nach Kenntnis der Heimaufsicht aktuell nicht.

„Wir bedauern es, diesen drastischen Schritt gehen zu müssen“, so Michael Laßmann, Leiter des zuständigen Dezernats Recht, Ordnung und Gesundheit beim Landratsamt. „Der massive Fachkräftemangel in unserer Region stellt auch die Pflegeheime vor besondere Herausforderungen. Dafür haben wir Verständnis. Dennoch muss in den Einrichtungen eine sichere und angemessene Versorgung der Pflegebedürftigen gewährleistet sein. In Zusammenarbeit mit dem Betreiber haben wir daher im vergangenen Jahr alles versucht, die strukturellen Probleme in den Griff zu bekommen. Zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner war die Entscheidung das Pflegeheim nun zu schließen aber unumgänglich“, so Laßmann weiter.

Zurzeit befinden sich in dem Pflegeheim noch 49 Personen. Der Betreiber steht nun in der Pflicht, den Bewohnern bis zur Schließung eine angemessene Alternative anzubieten.

Die Heimaufsicht des Landkreises hat unter anderem die Aufgabe, in jährlichen, unangekündigten Regelüberprüfungen sowie in anlassbezogenen Überprüfungen die Arbeit der Pflegeheime zu kontrollieren. Neben der Abwehr von Gefahren für die Bewohner unterstützt die Heimaufsicht die Einrichtungen beratend, um Mängel umgehend und dauerhaft zu beseitigen und das Wohl der Bewohner nach den Maßgaben des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) zu gewährleisten.