Pressemitteilung

Asiatischer Laubholzbockkäfer: Laubholz muss weiterhin auf Befall untersucht werden


Larven eines Laubholzbockkäfers mit Bohrspänen © Doris Hölling (Eidg. Forschungsanstalt WSL) Während des intensiven Monitorings seit Sommer 2015 in der Überwachungszone Grenzach im Offenland und Wald wurden bisher keine weiteren Funde des Asiatischen Laubholzbockkäfers gemeldet. Aus diesem Grund wurde nun die Allgemeinverfügung des Landratsamts Lörrach vom 16. November 2015 mit besonderen Auflagen zur Verbringung von Laubholz gelockert. Dasselbe gilt auch für die Behandlung von Abfällen aus Grünschnitten. Anfallender Grünschnitt darf somit wieder ganz regulär bei offensichtlicher Befallsfreiheit auch außerhalb der Überwachungszone entsorgt werden.

Sofern keine neuen Funde des Schädlings gemeldet werden, bleibt jeder Besitzer von Laubbäumen in der Überwachungszone Grenzach vorerst bis zum 30. Juni 2019 verpflichtet, sein Laubholz auf einen Befall zu überprüfen. Auch lagerndes Laubholz, wie gefällte Bäume, grobes Schnittholz oder Brennholz, muss von den Besitzern kontrolliert werden. Diese Pflicht schließt Mieter, Gartenpächter, Hausverwalter und Landschaftsgärtner mit ein.

Dabei ist vor allem auf lebende Käfer, große Bohrlöcher mit einem Durchmesser von mehr als einem Zentimeter im Stammholz und auf kleinere, ovale Löcher im Bereich von Astgabeln zu achten. Das Augenmerk sollte aber auch auf grobes Bohrmehl unterhalb der Löcher und beim bearbeiteten Holz auf fingerdicke Bohrgänge mit grobem Bohrmehl und auf das Vorhandensein von großen beinlosen Larven gerichtet werden.

Bei Verdacht auf einen Befall mit dem Laubholzbockkäfer außerhalb des Waldes bittet das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz, den Fund unverzüglich mitzuteilen (Telefon: 07621 410-4402 / 4403, E-Mail: landwirtschaft(at)loerrach-landkreis.de ). Funde im Wald werden gemeldet an die Forstzentrale Schopfheim (Telefon: 07621/410 4300, E-Mail: forstzentrale(at)loerrach-landkreis.de ).

Hilfreich sind Fotos von befallenem Holz, Käfern oder Larven. Wenn möglich, sollten verdächtige Käfer und Larven gefangen und in einem Glas aufbewahrt werden, bis sie von Fachleuten bestimmt worden sind. Lebende Käfer können im Sommerhalbjahr von Mai bis Oktober auftreten.

Damit wird die Allgemeinverfügung des Landratsamts weiter gelockert, nachdem bereits Ende 2016 die Häckselpflicht innerhalb des abgegrenzten Gebietes für Schnittholz aufgehoben und die zentrale Schnittgut-Sammelstelle am Heerweg aufgelöst wurde.