Pressemitteilung

Tollwutverdacht - Katze reiste ohne Papiere ein


Urlaubszeit – auch für Haustiere? Bei internationalem und innergemeinschaftlichem Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen gelten bestimmte Anforderungen, die es einzuhalten gilt: es müssen Dokumente mit gültigem Impfschutz gegen Tollwut mitgeführt werden. Am vergangenen Wochenende war eine junge Katze aus Frankreich ohne erforderliche Papiere eingeführt worden und sorgte für Aufregung. Eine Tierarztpraxis zog den amtstierärztlichen Rufbereitschaftsdienst hinzu, als bei dem Katzenwelpen Tollwutverdacht bestand. Ein Impfpass konnte für das Tier nicht vorgelegt werden. Eine Untersuchung im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg ergab allerdings, dass das Tier keine Tollwut hatte.

Das Veterinäramt Lörrach weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Hunde, Katzen und Frettchen nicht ohne gültige Papiere und nur mit Impfschutz gegen Tollwut von ihren Haltern nach Deutschland mitgeführt werden dürfen. Das erforderliche Einfuhrdokument ist der EU-Heimtierausweis, den behördlich ermächtigte Tierärzte ausstellen. In diesem Ausweis vermerkt der Tierarzt alle Angaben zum Tier inklusive jeder Impfung. Voraussetzung ist die eindeutige Identifizierbarkeit des Tieres, wie ein implantierter Chip oder eine Tätowierung.

Die Amtstierärzte informieren auch über die einschlägigen Reisebestimmungen. Im Internet sind Einreisebedingungen für Tiere in unterschiedliche Länder unter http://www.petsontour.de zu finden.

Sachgebiet Tiergesundheit


Zu den Aufgaben des Sachgebiets Tiergesundheit in der Wiesentalstraße 74 in Lörrach zählen unter anderem die Beratung zur Tiergesundheit und die Tierseuchenprophylaxe. Die Gesundheit von Nutz-, Heim- und Wildtieren zu erhalten und zu fördern, ist eines der Hauptziele der amtlich durchgeführten Tierseuchenüberwachung und -bekämpfung.